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Beschlussvorlage 100/2018
Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2019

Downloads

Drucksache 100/2018 (100.6 KB)

Anlage zur DS 100/2018 (4.6 MB)

Gesamtwerk Haushalt 2019 (5.1 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2019 mit ihren Anlagen.

Anlagen:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2019 (wird digital ausgereicht)

Begründung

Gemäß § 65 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Stadt Prenzlau für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde gemäß § 67 BbgKVerf vom Kämmerer zum 19.10.2018 aufgestellt, daraufhin vom Bürgermeister am 22.10.2018 festgestellt und anschließend der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die vorläufigen Jahresergebnisse der Ergebnis- und Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2017 weisen entgegen der Planung positive Ergebnisse bzw. Bestände aus.
Im ordentlichen Ergebnis 2017 beträgt der Jahresüberschuss ca. 2,2 Mio. € (Plan 2017: -1,5 Mio. €). Mehrerträge, insbesondere bei der Gewerbesteuer (+ 1.940,3 T €), bei der allgemeinen Schlüsselzuweisung (+ 314,7 T €) sowie bei den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern (Einkommensteuer + 387,7 T€; Umsatzsteuer + 237,2 T€) führten zu Entlastungen und somit dazu, dass ein positives ordentliches Jahresergebnis erzielt werden konnte. Der Jahresüberschuss wird gemäß § 26 (1) der Kommunalen Haushaltsund Kassenverordnung (KomHKV) der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt und dient dem Ausgleich künftiger Fehlbeträge. Der Bestand der Rücklage beträgt zum 31.12.2016 11.995,8 T € und erhöht sich durch weitere Zuführung zum 31.12.2017 auf ca. 14.213,8 T€.
Das vorläufige außerordentliche Jahresergebnis 2017 weist dagegen einen negativen Saldo aus Erträgen und Aufwendungen auf und beträgt -544,1 T€ (Plan 2017: +50 T€). Der Jahresfehlbetrag wird gemäß § 26 (6) KomHKV durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses ausgeglichen. Das negative außerordentliche Jahresergebnis 2017 ergibt sich durch Vermögensabgänge im Rahmen der Abgabe des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums an den Landkreis Uckermark zum 01.01.2017. Zum 31.12.2016 hat die Rücklage einen Bestand von 998,8 T €. Durch die erforderliche Entnahme zum 31.12.2017 reduziert sich der Bestand zum Stichtag auf 454,7 T€.
Auch im Haushaltsjahr 2018 wird entgegen der Planung sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Ergebnis mit Überschüssen gerechnet. Ursächlich sind u. a. erhöhte Schlüsselzuweisungen vom Land, Mehrerträge bei der Umsatzsteuer sowie die avisierte Senkung des Umlagesatzes bei der Kreisumlage.
Die aktuelle Planung für das Haushaltsjahr 2019 weist im ordentlichen Jahresergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von 1.024.400 € aus. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses und somit der Haushaltsausgleich kann jedoch durch entsprechende Entnahme aus der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses sichergestellt werden. In der mittelfristigen Planung für die Jahre 2020 bis 2022 werden dagegen Überschüsse ausgewiesen. Dennoch stellen insbesondere steigende Personalkosten sowie höhere Aufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen erhebliche Belastungen dar. In Bezug auf die Kreisumlage wurde von einer Senkung um 2 Prozentpunkte ausgegangen. Dennoch liegt der Planansatz ca. 526,4 T€ über dem Ansatz des Vorjahres.
Aufgrund der Steuerentwicklung der Vorjahre und vorliegenden Steuerschätzungen höher geplante Steuererträge können die Mehrbelastungen nur zum Teil kompensieren.
Im außerordentlichen Ergebnis werden in der Planung 2019 ff. jeweils Überschüsse ausgewiesen. Somit erhöht sich die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses durch jährliche Zuführung entsprechend.
Besonderes Augenmerk muss weiterhin auf die mittelfristige Finanzplanung gelegt werden, da diese insbesondere in den Jahren 2019 und 2020 negative Veränderungen des Zahlungsmittelbestandes aufzeigt. Der Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2017 beträgt 11.583.060,84 €. Dieser wird jedoch durch die Übertragung von Haushaltsmitteln negativ beeinflusst, sobald diese im Folgejahr zur Auszahlung gelangen. Von einer Inanspruchnahme von Kassenkrediten wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgegangen.
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Drucksache 82/ 2017 ist der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2019 auf 4,0 Mio. € festgesetzt.
Der Stand der Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten beläuft sich zum 31.12.2017 auf 1.521,9 T€. Dieser wird sich durch planmäßige Tilgungen bis zum 31.12.2018 auf 1.361,7 T€ verringern. Eine neue Kreditaufnahme für die Durchführung von Investitionen ist nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsplan 2019 für folgende Investitionsmaßnahmen veranschlagt.

lfd. Nr.

Invest-Nr.

Bezeichnung

Betrag

1

5410017001

gemeinsamer Geh- und Radweg Prenzlau-Blindow und Ersatzneubau der Brücke in der

Ortsdurchfahrt (OD) der B 109

272.300

2

5410019002

Thomas-Müntzer-Platz/ Ecke Lessingstraße

295.000

Summe:

567.300


Aufgrund der positiven Geschäfts- und Wirtschaftsführung der beteiligten Unternehmen wird mittelfristig nicht davon ausgegangen, dass die Stadt Prenzlau durch die erteilten Bürgschaften in Anspruch genommen wird.
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden letztmalig im Haushaltsjahr 2013 erhöht und bleiben weiterhin unverändert.
Grundsteuer A 300 v. H.
Grundsteuer B 445 v. H.
Gewerbesteuer 375 v. H.
Durch sparsame Haushaltsführung und nachhaltige Aufgabenkritik soll die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Prenzlau gesichert werden. Dabei gilt es auch im Bereich der freiwilligen Leistungen handlungsfähig zu bleiben und Kürzungen zu vermeiden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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