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Beschlussvorlage 72/2018
Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 72/2018 (96.8 KB)

Anlage 1 zur DS 72/2018 (205.8 KB)

Anlage 2 zur DS 72/2018 (481.7 KB)

Anlage 3-1 zur DS 72/2018 (454.5 KB)

Anlage 3-2 zur DS 72/2018 (516.0 KB)

Anlage 4 zur DS 72/2018 (647.9 KB)

Anlage 5 zur DS 72/2018 (394.3 KB)

Anlage 6 zur DS 72/2018 (5.8 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2018 vorgesehen

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Juli 2018, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Juli 2018 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung sowie der Umweltbericht (Anlage 3) werden gebilligt.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Strom", Stand Juli 2018, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sowie weiteren Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen (Anlagen 4-6), werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.

Anlagen:
Anlage 1 Abwägungsbericht Stand Juli 2018
Anlage 2 Planzeichnung Stand Juli 2018
Anlage 3 Begründung/ Umweltbericht Stand Juli 2018
Anlage 4 Biotopkartierung Stand Juli 2018
Anlage 5 SAP Stand Juli 2018
Anlage 6 Schallimmissionsprognose Stand 06.07.2018

Die Anlagen werden digital (online) bereitgestellt. Die Zugangsdaten werden rechtzeitig mitgeteilt. Die Ausgabe von gedruckten Exemplaren erfolgt ausschließlich auf Anforderung der/ des Stadtverordneten und sollte aufgrund hoher Kopierkosten auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Auszüge aus den Planungsunterlagen sind jederzeit möglich.

Begründung

Mit Beschluss vom 08. März 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Strom" beschlossen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde im Rahmen einer frühzeitigen Auslegung durchgeführt. Diese fand im Zeitraum vom 09.04.2018 bis zum 11.05.2018 statt. Während der Zeit der öffentlichen Auslegung sind keine Hinweise und Anregungen von Bürgern eingegangen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die Ergebnisse werden im Umweltbericht dargestellt.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Begründung mit Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Zusätzlich ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen auf der Homepage der Stadt einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Stadt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

Vorhergehende bzw. in Verbindung stehende Beschlüsse/ Informationen

Gremium/DS/MV

Titel

Beschluss/Mitteilung

vom

DS 4/2018

Aufhebungsbeschluss Bauleitplanverfahren

Bebauungsplan C VIII "Neustädter Vorstadt

"Wohnen am Strom" der Stadt Prenzlau

SVV 08.03.2018

DS 5/2018

Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener

Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau

SVV 08.03.2018

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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