Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2018.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Die Ausschreibung für die Bauleistung Ausbau des Geh- und Radweges zwischen Kap und Anstau Magnushof ist erfolgt. Zur Submission am 17.07.2018 lagen 5 Angebote vor:
Firma |
Angebotssumme in € Anteil Stadt |
|
1 |
Firma A |
281.097,74 |
2 |
Firma B |
297.383,75 |
3 |
Firma C |
302.858,21 |
4 |
Firma D |
323.904,95 |
5 |
Firma E |
369.971,55 |
Die Kostenschätzung betrug 175.583,98 €. Damit liegt das Angebot des günstigsten Bieters 101.097,74 € über der Kostenschätzung. Dies erklärt sich durch die Spezifik der Bauarbeiten (Vor-Kopf-Bauweise) und die derzeit gute Auftragslage der Bauindustrie, die sich in der aktuellen Preisentwicklung widerspiegelt.
Unter den Bietern zeigen sich relativ geringe Preisunterschiede, so dass man von einer ordnungsgemäßen Kalkulation ausgehen kann und nicht zu erwarten ist, dass eine erneute Ausschreibung günstigere Ergebnisse erzielen würde.
Ein Zwangspunkt für die Baumaßnahme ist der Zeitfaktor. Aus Gründen des Artenschutzes ist der Bauzeitraum auf den Zeitraum von August bis Oktober beschränkt.
Aus diesen Gründen soll die Umsetzung der Baumaßnahme mit dem vorliegenden Submissionsergebnis, trotz der erhöhten Kosten, erfolgen und der günstigste Bieter, die Firma STRABAG AG Templin beauftragt werden.
Der Fehlbedarf von 101.097,74 € wird über den Deckungskreis durch Mittelverschiebung von der Baumaßnahme B 198/Dr. Wilhelm-Külz-Straße (Invest-Nr.: 5410016004) finanziert.
Um den Eigenanteil der über Leader zu 75 % geförderten Maßnahme möglichst gering zu halten, wurde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ein Änderungsantrag zum Zuwendungsbescheid auf Förderung der Kostendifferenz gestellt. Die Antwort steht noch aus.
Hoch- und Tiefbauamt