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Niederschrift  
über die außerordentliche öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2018

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die außerordentliche öffentliche Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 17.05.2018, Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Schulteil II, Seeweg 6 (Aula)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.13 Uhr

Entschuldigt: 
Frau Karstädt
Herr Zierke 
Herr Dr. Krause
Herr Melters

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Bestätigung der Tagesordnung
4.1 Antrag zur Änderung der Tagesordnung - Aufnahme der DS 49/2018 unter TOP 8 (DS-Nr.: 57/2018)
4.2 Antrag zur Änderung der Tagesordnung - Aufnahme der DS 55/2018 (DS-Nr.: 59/2018)
4.3 Antrag zur Änderung der Tagesordnung - Aufnahme der DS 56/2018 (DS-Nr.: 58/2018)
5. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
6. Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung
6.1 Beschluss über den Entwurf der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung) (DS-Nr.: 33/2018)
6.2 Erhöhung der Fahrradstellplätze (DS-Nr.: 33-1/2018)
7. Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für die Wahlperiode 2018 - 2023 (DS-Nr.: 34/2018)
8. Aufstellung eines B-Plans für den Bereich Uckerpromenade von der Warmbadeanstalt bis zum Kreisverkehr Seebadeanstalt
8.1 Aufstellung eines B-Planes Uckerpromenade gemäß TOP 8 (Version 2) (DS-Nr.: 49/2018)
8.2 Veränderungsperre zu DS 49/2018 (DS-Nr.: 55/2018)
8.3 Bericht über gemeindliches Einvernehmen zu DS 49/2018 (DS-Nr.: 56/2018)
9. Außerplanmäßige Auszahlung: Urnenwandanlage Städtischer Friedhof Prenzlau (DS-Nr.: 38/2018)
10. Gedenktag am 11.11.2018
10.1 Gedenktag am 11.11.2018 für die Opfer des Ersten Weltkrieges (DS-Nr.: 16/2018)
10.2 Gedenktag am 11.11.2018 für die Opfer des Ersten Weltkrieges (DS-Nr.: 16-1/2018)
11. Mitteilungen des Bürgermeisters
12. Fragestunde der Stadtverordneten
13. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 25 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 4. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt einige Änderungen zur Tagesordnung an:
- Es liegt die DS 57/2018 - Antrag zur Änderung der Tagesordnung- Aufnahme der DS 49/2018 - vor. Nach Zustimmung des Antrages wird empfohlen die DS 49/2018 unter dem TOP 8.1 einzufügen.
- Es liegt die DS 59/2018 - Antrag zur Änderung der Tagesordnung- Aufnahme der DS 55/2018 - vor. Nach Zustimmung des Antrages wird empfohlen die DS 55/2018 unter dem TOP 8.2 einzufügen.
- Es liegt die DS 58/2018 - Antrag zur Änderung der Tagesordnung- Aufnahme der DS 56/2018 - vor. Nach Zustimmung des Antrages wird empfohlen die DS 56/2018 unter dem TOP 8.3 einzufügen. Über die im Verlauf geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 4.1 Antrag zur Änderung der Tagesordnung - Aufnahme der DS 49/2018 unter TOP 8 DS-Nr.: 57/2018
Wortlaut: Version: 1
"Die Drucksache 49/2018 ist unter Tagesordnungspunkt 8 aufzunehmen"
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 4.2 Antrag zur Änderung der Tagesordnung - Aufnahme der DS 55/2018 DS-Nr.: 59/2018
Wortlaut: Version: 1
"Der Antrag "Bausperre" ist in die Tagesordnung unter TOP 8 aufzunehmen. Es ist Dringlichkeit gegeben."
Abstimmung: 24/0/1 einstimmig angenommen

TOP 4.3 Antrag zur Änderung der Tagesordnung - Aufnahme der DS 56/2018 DS-Nr.: 58/2018
Wortlaut: Version: 1 
"Der Antrag "Bericht wegen Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens " DS 56/2018 ist in der Tagesordnung unter TOP 8 aufzunehmen."
Abstimmung: 21/2/2 mehrheitlich angenommen

TOP 5. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung

TOP 6. Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung
Herr Dittberner fragt, ob die in den Ausschüssen entstandenden Änderungsvorschläge (zu Punkt 1.5 und 7.4) eingearbeitet worden sind.
Der Zweite Beigeordnete sichert zu, dass diese Veränderungen als redaktionelle Änderungen eingearbeitet worden sind. Zum Einen wurde der Punkt 7.4 mit dem Wort "Altentagespflegeeinrichtungen" und der Punkt 1.5 mit dem Wort "Altenwohnanlagen" erweitert. Zum Anderem wurde auch der Antrag DS 33-1/2018 schon berücksichtigt. Hier wird nun in Punkt 1.2 die 2 Fahrradabstellplätze durch "mindestens 4 Fahrradabstellplätze" ersetzt.
Herr Brämer merkt an, dass eigentlich erst über den Änderungsantrag abgestimmt werden müsste, bevor diese Änderung eingearbeitet werden kann.
Die Fraktion Wir Prenzlauer zieht die DS 33-1/2018 (Antrag) zurück, da die gewünschte Änderung schon redaktionell eingearbeitet worden ist und es somit keiner Abstimmung bedarf.

TOP 6.1 Beschluss über den Entwurf der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung) DS-Nr.: 33/2018
Beschluss: Version: 2
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Entwurf der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung) lt. Anlage 1 wird bestätigt.
2. Der Entwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen."
Abstimmung: 24/0/1 einstimmig angenommen

TOP 6.2 Erhöhung der Fahrradstellplätze DS-Nr.: 33-1/2018
Wortlaut: Version: 1
"Die Anlage 1, Nr. 1.2 zur DS 33/2018 wird wie folgt geändert: 2 Fahrradabstellplätze wird ersetzt durch 4 Fahrradabstellplätze."
Abstimmung: zurückgezogen

TOP 7. Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für die Wahlperiode 2018 - 2023 DS-Nr.: 34/2018
Nach Abstimmung der Drucksache beglückwünschen der Bürgermeister und der Vorsitzende Frau Krägenow zur stellvertretenden Schiedsperson für die Periode 2018- 2023. Ebenfalls bedanken sie sich für die bisher geleistete Arbeit als stellvertretende Schiedsperson.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung wählt für die Wahlperiode 2018 bis 2023 Frau Ramona Krägenow zur stellvertretenden Schiedsperson."
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 8. Aufstellung eines B-Plans für den Bereich Uckerpromenade von der Warmbadeanstalt bis zum Kreisverkehr Seebadeanstalt
Herr Hoppe betont, dass derzeit nur eine Fraktion den Antrag unterzeichnet hat. Er merkt an, dass weitere Fraktionen sich dann gegebenfalls dazu äußern sollten, wenn sie ebenfalls Unterzeichner werden wollen. Des Weiteren geht er auf den Antrag ein und hält diesen genannten Abschnitt für den B-Plan für zu weit gefasst. Für ihn ist es sinnvoller den Bereich "Vincentbad bis zum Ende Kurgarten" zu verändern und begründet diesen Vorschlag. Er geht auf das Amtsblatt vom 04.10.2006 ein und spricht den Beschluss zur Aufstellung eines B-Plans in diesem Bereich an. Dieser Beschluss der DS 129/2006 wurde damals nicht umgesetzt.
Herr Himmel fügt hinzu, dass die SPD/FDP-Fraktion diesen Antrag für notwendig ansieht und ihn daher unterstützen und auch unterschreiben wird.
Der Zweite Beigeordnete geht auf alle drei Anträge ein und erläutert den Geltungsbereich des Antrages DS 49/2018. Er weist daraufhin, dass das LaGa- Gelände eine Zweckbindungfrist von 15 Jahren hat. Diese Zeit beginnt nach Endabrechnung und Fertigstellung ab 2015. Weiterhin war es städtebauliches Ziel, die Wallanlage wieder der Bevölkerung frei zugänglich zu machen. Er stimmt Herrn Hoppe zu, den Bereich des geforderten B-Planes bis zum südlichen Ende des Kurgartens einzugrenzen und das LaGa-Gelände, auch im Hinblick auf die Kosten dieses BPlanes, außen vor zu lassen. Auch die Planung des Flächennutzungsplanes wäre dann betroffen und man müsste die Fläche des LaGa-Geländes umplanen. Er bittet die Stadtverordneten seinem Vorschlag zu folgen.
Darüber hinaus weist der Zweite Beigeordnete daraufhin, dass in dem genannten Geltungsbereich noch zwei private Grundstücke (von der Kirchengemeinde und einer Erbengemeinschaft) liegen, für die es noch keine Bebauungsabsichten gibt. Daher ist es schwierig, Zielstellungen für einen möglichen B-Plan abzuleiten. Er fragt nach, ob die Drucksache 49/2018 und 55/2018 als eine Beauftragung des Bürgermeisters (dieses Thema für die nächste Sitzungsperiode vorzubereiten und aufzunehmen) gilt oder ob die Stadtverordneten dies als Aufstellungsbeschluss sehen. Es bedarf einer inhaltlichen Vorbereitung, um diesen B-Plan zu erarbeiten. Die Stadtverordneten müssten hier ihre Angaben bzw. Vorgaben konkretisieren und genauer benennen. Er geht weiter auf die Drucksache 49/2018 und 55/2018 und die gesetzlichen Vorschriften einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB ein. Auch die Fristen dieser Sperre spricht er an und deutet eine Bekanntmachung in einem Sonderamtsblatt an.
Der Bürgermeister weist daraufhin, dass diese Veränderungssperre nur zur Sicherung eines B-Planes dient. Er bittet darum, den Geltungsbereich anzupassen und die LaGa-Flächen rauszunehmen.
Herr Reichel erklärt, dass seine Fraktion diesen Antrag ebenfalls unterstützen wird. Er geht auf den § 34 BauGB ein und erläutert diesen. Die Abänderung des genannten Geltungsbereiches sieht er als unproblematisch und stimmt dem Bürgermeister zu. Ziel war es nicht eine Bauverhinderung zu erzeugen, sondern es bestand die Sorge, ob die Gestaltungssatzung hier auch ausreichend ist und ggf. Gebäude entstehen, die nicht ins Stadtbild passen. Die Bebauung am Uckersee muss harmonisch passend zum historischen Kern sein und einer nachhaltigen Entwicklung dienen.
Herr Theil merkt an, dass er nicht versteht, warum der beschlossene B-Plan vor zwölf Jahren nicht umgesetzt worden ist. Der Bauantrag für den Kurgarten ist bereits eingegangen. Es sei von einer Bebauung von 4-5 Etagen die Rede. Er geht nochmal auf den Geltungsbereich des LaGa-Geländes ein. Die Sanierungssatzung läuft in 2 Jahren aus. Er versteht nicht wie diese trotzdem weiterhin gültig ist. Er geht auf den Antrag ein und spricht die gastronomische Nutzung an. Auch er führt aus, dass seine Fraktion den Antrag mit unterzeichnen wird. Ein "wildes Bauen" in der Stadt muss verhindert werden

Herr Dr. Daum verlässt die Sitzung.

Herr Haffer grenzt den Geltungsbereich ein und stimmt dem Bürgermeister hier ebenfalls zu. Das LaGa-Gelände sollte in seiner Funktion erhalten bleiben. Die Seeseite der Uckerpromenade darf aus seiner Sicht nicht gebaut werden, daher kann man dies auch ausschließen. Die zwingende Forderung nach einer gastronomische Nutzung kann er in diesem Antrag nicht befürworten. Der Zweite Beigeordnete geht auf die Ausführungen von Herrn Theil ein. Die Sanierungssatzung wird in 2-3 Jahren aufgehoben. Die Gestaltungssatzung bleibt jedoch weiterhin bestehen. Die Fördermittel für die LaGa wurden für städtische Grundstücke mit einer Zweckbindungfrist von 15 Jahren eingesetzt. Die Grundstücke wie der Kurgarten oder das Grundstück neben der Wasserpforte wurden nur für die Zeit der LaGa gepachtet. Er fasst die bisherigen Ausführungen nocheinmal zusammen und nimmt mit, dass für den Kurgarten kein Flachdach und eine Geschossigkeit von 2- 3 Etagen gewünscht ist.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG in der Vergangenheit keine Gebäude gebaut haben, die nicht in die Stadt passen. Er bringt einige Beispiele an, die sich sehr gut ins Stadtbild einfügen. Ein "wildes Bauen" ist in der Stadt nicht möglich. Eine Baugenehmigung kann man beantragen, dies bedeutet jedoch nicht, dass der Beginn des Baues sofort stattfindet.
Herr Reichel hält noch einmal fest, dass er kein Bauvorhaben stoppen möchte, sondern diesen Bau eher durch Merkmale festsetzten will, um das Bauvorhaben in die richtige Richtung zu leiten.
Herr Meyer spricht sich positiv für die bisher gebauten Gebäude der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG aus. Er betont, dass die Verwaltung versäumt hat, die Hinweise der Stadtverordneten zum Thema Kurgarten ernst zu nehmen. Er hätte sich zu dieser Problematik eine gemeinsame Diskussionsrunde und Offenlegung des Bauvorhabens gewünscht. Er geht auf die Drucksache 129/2006 ein und wundert sich, warum dieser Beschluss damals nicht umgesetzt worden ist. Für ihn gibt es negative Beispiele, was passieren kann, wenn die Stadtverordnetenversammlung nicht nachfragt und mitentscheidet.
Herr Meyer begründet weiterhin den Antrag und fügt hinzu, dass durch den entstehenden Campingplatz gerade die Uckerpromenade wieder für die Touristen interessant wird und auch dementsprechend ansprechend gestaltet werden sollte. Für ihn wäre es sinnvoll, für jeden Straßenzug einen generellen Bauplan zu erstellen. Aus seiner Sicht werden Gelder für alles Mögliche wie z.B. Feste ausgegeben, jedoch sträubt die Verwaltung sich, hier Geld für diesen B-Plan auszugeben.
Der Bürgermeister und der Zweite Beigeordnete weisen nochmals daraufhin, dass sie noch nicht wissen, was in dem Bauantrag der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG steht.
Herr Dittberner empfiehlt, darüber abzustimmen, ob und wie der Wortlaut bezüglich des Geltungsbereiches der Drucksache 49/2018 Version 2 zu verändern wäre. Wenn der Antrag heute beschlossen wird, könnte aus seiner Sicht die Verwaltung sich dem BPlan widmen, jedoch sollten im nächsten WSO-A die Kleinigkeiten wie z.B. die Geschossigkeit thematisiert werden. Herr Himmel will wissen, ob die genannte Drucksache von 2006 keine Wirkung mehr hat. Er spricht sich für eine kurze Sitzungspause aus, um den Wortlaut des Antrages zu klären und ggf. abzuändern.
Herr Hoppe spricht den § 34 BauGB an und geht auf Herrn Theils Ausführungen ein. Er liest weitherhin den § 54 BbgKVerf vor und weist daraufhin, dass der Bürgermeister diesen Ausführungen nachkommen soll. Er geht auf die Veränderungssperre ein und will eine genaue Erklärung vom Zweiten Beigeordneten.
Der Zweite Beigeordnete erklärt die Handhabung und den Ablauf einer Veränderungssperre. Dies ist ein Instrument zur Sicherung der Aufstellung eines Bebauungsplanes, die in der Regel etwas länger dauert. Erst wird ein Aufstellungsbeschluss erstellt und danach wird eine Veränderungssperre beschlossen. Er geht auf die Frage zum Beschluss der Drucksache 129/2006 ein und erläutert warum dieser nicht umgesetzt worden ist. Nachdem damals der Aufstellungsbeschluss gefasst war, gab es in der Öffentlichkeit erheblichen Widerstand, so dass die Bearbeitung/Aufstellung des B-Plans von der damaligen Verwaltungsspitze "auf Eis" gelegt wurde. Bauanträge werden beim Landkreis Uckermark eingereicht und erst wenn diese vollständig sind, geht ein Antrag zur Stadtverwaltung weiter. Herr Theil geht auf den gültigen Beschluss im Amtsblatt ein. Dieser wurde nicht aufgehoben, deshalb ist es aus seiner Sicht gar nicht erforderlich einen neuen Antrag zu stellen. Es waren 12 Jahre Zeit diesen Beschluss umzusetzten.
Der Bürgermeister geht auf das Verfahren beim Schützenhaus ein. Kein Stadtverordneter wollte sich dort beteiligen. Es ist kein Problem einen "Runden Tisch" mit dem Investor und den Stadtverordneten zu veranstalten, um solche Sachen wie das Bauvorhaben "Kurgarten" zu klären. Er will bei dem B-Plan "Uckerpromenade" nur Kosten sparen, wenn es möglich ist, das LaGa-Gelände rauszunehmen. Ansonsten ist es kein Problem, die Kosten dafür bereitzustellen und auszugeben, wenn die Stadtverordneten dies durch den Antrag wünschen. Der Beschluss im Amtsblatt von 2006 bezieht sich nur auf die Bekanntgabe der damaligen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Der damalige Aufstellungsbeschluss wurde hingegen nie bekanntgemacht, was rechtlich dann erst von Bedeutung ist.
Der Vorsitzende bittet um eine Pause, damit die Fraktionsvorsitzenden sich über den Wortlaut des Antrages einigen können.
Nach der Pause beantragt Herr Dittberner, Herrn Wolf von der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG, das Rederecht einzuräumen.
Die Stadtverordneten stimmen dem Vorschlag zu.
Herr Wolf erklärt, dass er für den gesamten Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG spricht. Die Bitte um Stellungnahme trifft den Vorstand unvorbereitet, da man lediglich als Gast an dieser Stadtverordnetenversammlung teilnehmen wollte, um mehr über die Beweggründe der Stadtverordneten zu erfahren. Er bringt seine Verwunderung zum Ausdruck, dass in der Stadtverordnetenversammlung seit Wochen über die Entwicklung des Kurgartens diskutiert wird, aber noch nicht ein Stadtverordneter bei der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG nachgefragt hat, was eigentlich geplant ist. Er gibt soviel bekannt, dass der geplante Neubau sich an der Kubatur des alten Kurgartens orientiert und das zukünftige Objekt den Namen "Kurgarten" behalten soll. Herr Wolf erklärt weiterhin, dass der Vorstand in erster Linie seinen Mitgliedern verpflichtet ist und deshalb das Projekt zunächst in der Mitgliederversammlung am 21.06.2018 vorstellen und die Reaktion abwarten will. Er führt weiterhin aus, dass es für den alten Kurgarten auf alle Fälle einen Abrissantrag geben wird, da das Gebäude mittlerweile einsturzgefährdet ist. Auch die Mitarbeiter des Landesamtes für Denkmalschutz musste eine Erklärung auf Betreten auf eigene Gefahr abgeben. Deswegen drückt er die Verwunderung des Vorstandes darüber aus, dass bei anderen größeren Bauvorhaben der Wohnbau GmbH Prenzlau oder der Keßler Bau AG die Planungen geräuschlos über die Bühne gehen, während bei der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG stets und ständig diskutiert wird. Das war beim Marktberg so, beim Projekt in der Geschwister-Scholl-Straße wie auch nun hier beim Kurgarten. Er erinnert daran, dass die Wohnungsgenosschenschaft Prenzlau eG viele Objekte im Sinne der Stadtentwicklung saniert und neugebaut hat und nie etwas Schlechtes enstanden ist und darüber hinaus engagiert sich die Genossenschaft Prenzlau eG auch bei der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens in Prenzlau.
Herr Wolf bietet eine genauere Vorstellung des Sachverhalts in der nächsten Sitzungsfolge an.
Der Zweite Beigeordnete will von Herrn Wolf wissen, ob dieser im nächsten WSO-A am 05.06.2018 seinen Sachverhalt vorstellen will. Dies wäre für die Erstellung der Tagesordnung wichtig. Herr Wolf betont, dass die Mitgliederversammlung, in der erst Genaueres bekannt gegeben wird, am 21.06.2018 stattfindet.
Der Vorsitzende fasst die Entwicklung in der Pause zusammen und gibt an, dass die Begründung der DS 49/2018 gestrichen wird und der Geltungsbereich nun wie folgt heißen wird: "von der Warmbadeanstalt bis zum südlichen Ende des Grundstückes Kurgarten". Bis zum 28.06.2018 muss ein neuer Aufstellungsbeschluss der Verwaltung eingebracht werden. Die DS 55/2018 und die DS 56/2018 entfallen demzufolge. Aus der DS 49/2018 entsteht eine Version 3.
Der Zweite Beigeordnete fragt die Stadtverordneten nach der Veränderungssperre bzw. einem geeigneten Instrument zur Sicherung der Planung gemäß DS 55/2018 und will wissen, ob diese von der Verwaltung berücksichtigt werden soll.
Herr Himmel fragt nach einer Beschlusskontrolle der Verwaltung.
Der Bürgermeister wird eine Übersicht mit den nicht umgesetzten Beschlüssen erstellen lassen und im WSO-A einreichen.

TOP 8.1 Aufstellung eines B-Planes Uckerpromenade gemäß TOP 8 (Version 2) Antrag Fraktion Wir Prenzlauer; CDU-Fraktion, SPD/FDP-Fraktion, Bürgerfraktion, Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 49/2018
Wortlaut: Version: 3
"Der Bürgermeister wird beauftragt: für die nächste Sitzungsfolge einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für den Bereich Uckerpromenade von der Warmbadeanstalt bis zum südlichen Ende des Grundstückes Kurgarten sowie damit verbunden einen Beschluss für eine Veränderungssperre für das beschriebene Gebiet vorzubereiten." 
Abstimmung: 24/0/1 einstimmig mit den vorgenommenen Änderungen angenommen

TOP 8.2 Veränderungsperre zu DS 49/2018 Antrag CDU-Fraktion DS-Nr.: 55/2018
Wortlaut: Version: 1
"Die SVV Prenzlau beschließt eine Verämderungssperre für das in DS 49/2018 beschriebene Gebiet."
Abstimmung: zurückgezogen

TOP 8.3 Bericht über gemeindliches Einvernehmen zu DS 49/2018 Antrag CDU-Fraktion DS-Nr.: 56/2018
Wortlaut: Version: 1
"Die SVV beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 90.000 € zur Ausschreibung und Errichtung einer weiteren Urnenwand auf dem Städtischen Friedhof Prenzlau. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus liquiden Mitteln.
Abstimmung: zurückgezogen

TOP 9. Außerplanmäßige Auszahlung: Urnenwandanlage Städtischer Friedhof Prenzlau DS-Nr.: 38/2018
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 90.000 € zur Ausschreibung und Errichtung einer weiteren Urnenwandanlage auf dem Städtischen Friedhof Prenzlau. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus liquiden Mitteln."
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 10. Gedenktag am 11.11.2018

TOP 10.1 Gedenktag am 11.11.2018 für die Opfer des Ersten Weltkrieges DS-Nr.: 16/2018
Herr Himmel hat ein Bild von der Gedenktafel in der Wallgasse mitgebracht. Diese sieht aus seiner Sicht nicht mehr ansprechend aus und sollte erneuert werden. Er bittet die Stadtverordneten dem Antrag 16-1/2018 zuzustimmen.
Herr Theil verliest aus einem Geschichtskatalog (Tischvorlage) und geht dabei auf den Ersten Weltkrieg und dessen Gefallene ein. Auch die entstandenen Denkmäler in Prenzlau und deren Geschichte thematisiert er dabei. 
Herr Dittberner fragt nach, wer die Pflege von historischen Denkmälern und Tafeln übernimmt. Auch für das eventuell durch Beschluss neu entstehende Denkmal sollte man gleich einen Pflegevertrag vereinbaren, damit in Zukunft Denkmäler nicht so aussehen wie die Tafel in der Wallgasse.
Herr Hoppe geht auf die Ausführung von Herrn Theil ein.
Der Bürgermeister stimmt Herrn Dittberner zu und sichert zu, sich um die Denkmäler zu kümmern und die Pflege in seine Verantwortung zu ziehen.
Herr Haffer macht darauf aufmerksam, dass Denkmäler an ihrem richtigen Standort stehen sollten. Die Tafel in der Wallgasse ist dort nicht am richtigen Ort. Er spricht sich für eine neue Tafel im Park und für die Entfernung der alten Tafel aus.
Der Bürgermeister merkt an, dass wenn der Antrag mit dem Wortlaut "Opfer" beschlossen wird, die alte Tafel in der Wallgasse entfernt wird.
Herr Theil weist daraufhin, dass es um den alten Denkmalplatz geht. Dort stand ein Denkmal, dass von Prenzlauern zum Andenken an die Gefallen des Kreises Prenzlau errichtet worden ist. Er spricht sich gegen den Antrag DS 16-1/2018 aus, da er keine allgemein gehaltene Tafel dort für angemessen hält.
Frau Hahlweg spricht den Hauptausschuss an und informiert, dass dieser sich dafür ausgesprochen hatte, nur eine Tafel aufzustellen und somit ggf. die alte in der Wallgase zu entfernen.
Herr Haffer schlägt vor den Text zu erweitern: " ...Opfern des Kreises Prenzlau".
Herr Theil erklärt, dass er keine historischen Belege und geschichtlichen Nachweise gefunden hat, dass es zivile Opfer gab. Er ist gegen den Vorschlag.
Herr Hoppe stellt einen Geschäftsordnungsantrag und bittet darum, die Diskussion zu beenden.
Die Stadtverordneten stimmen über den Geschäftsordnungsantrag wie folgt ab: Abstimmung: 24/0/0 einstimmig angenommen
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: An der seeseitigen Mauer des Platzes der Einheit ist eine Gedenktafel für die Opfer des Ersten Weltkrieges anzubringen. Diese Gedenktafel soll am 11.11.2018 anlässlich des 100jährigen Kriegsendes enthüllt werden. Die Tafel soll folgende Inschrift tragen: "Zum Gedenken an die im Ersten Weltkrieg (1914-1918) Gefallenen des Kreises Prenzlau" "
Abstimmung: 11/10/3 mehrheitlich angenommen 

TOP 10.2 Gedenktag am 11.11.2018 für die Opfer des Ersten Weltkrieges DS-Nr.: 16-1/2018

Frau Reinke verlässt die Sitzung.

Wortlaut: Version: 1
"Inschrift möge wie folgt verändert werden: "Zum Gedenken an die Opfer des Ersten Weltkrieges" (1914 - 1918)"
Abstimmung: 9/11/3 mehrheitlich abgelehnt

TOP 11. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister
- teilt den Anwesenden mit, dass eine Einladung für die Preisverleihung des 9. Landeswettbewerb "Familien- u. kinderfreundliche Gemeinde" in der Staatskanzlei Potsdam vorliegt, welche am morgigen Tag, den 18.05.2018, stattfindet und fordert alle Anwesenden auf, für einen möglichen Gewinn eines Preises die Daumen zu drücken.
- informiert über die Baugenehmigung eines Pavillons für den Ortsteil Blindow. Weitere Zusatzgenehmigungen laufen derzeit noch, jedoch sieht er da keine Probleme. Der Pavillon steht nun vor Ort.

TOP 12. Fragestunde der Stadtverordneten
Herr Tank spricht die Gedenkveranstaltung am 08.05.2018 im Stadtpark an. Es sind dort aus seiner Sicht soldatenfeindliche Worte auch über die Bundeswehr und die Bundesregierung gefallen.Verbunden damit berichtet er über seine Erfahrungen in der Bundeswehr, speziell über Auslandseinsätze und ruft daraufhin zum respektvollen Umgang gegenüber der Bundeswehr und deren Soldaten auf. Der Vorsitzende bittet darum, dass persönliche Erklärungen dem Vorsitzenden im Vorfeld angezeigt werden. Herr Hoppe äußert sein Bedürfnis nach Kenntnis über die Person und den Inhalt der angesprochenen Vorkommnisse auf der Veranstaltung. Der Vorsitzende verweist auf den eigentlichen Tagesordnungspunkt und verschiebt die Thematik in den Ältestenrat zur Klärung.

TOP 13. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.13 Uhr.

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Niederschrift SVV vom 17.05.2018 (131.7 KB)

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