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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2018

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 03.05.2018, Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Schulteil II, Seeweg 6 (Aula)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.20 Uhr

Entschuldigt:
Herr Dittberner
Herr Hildebrandt
Herr Gläsemann

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2018
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
7. Rechenschaftsbericht des Sportbeirates
8. Beschluss über den Entwurf der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung) (DS-Nr.: 33/2018)
8.1 Erhöhung der Fahrradstellplätze (DS-Nr.: 33-1/2018)
9. Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für die Wahlperiode 2018 - 2023 (DS-Nr.: 34/2018)
10. Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) (DS-Nr.: 45/2018)
10.1 Änderung zur DS 45/2018 (DS-Nr.: 45-1/2018)
11. Außerplanmäßige Auszahlung: Urnenwandanlage Städtischer Friedhof Prenzlau (DS-Nr.: 38/2018)
12. Gedenktag am 11.11.2018 für die Opfer des Ersten Weltkrieges (DS-Nr.: 16/2018)
12.1 Gedenktag am 11.11.2018 für die Opfer des Ersten Weltkrieges (DS-Nr.: 16-1/2018)
13. Aufstellung eines B-Plans für den Bereich Uckerpromenade von der Warmbadeanstatt bis zum Kreisverkehr Seebadeanstalt
14. Mitteilungen des Bürgermeisters
14.1 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2017 (DS-Nr.: 37/2018)
14.2 Prüfbericht der Kommunalaufsicht zur Abwicklung der LaGa Prenzlau 2013 GmbH (DS-Nr.: 39/2018)
14.3 Information über die Änderungen des Konsortialvertrages der ICU GmbH und den Beitritt der Stadt Angermünde als Gesellschafter der ICU GmbH (DS-Nr.: 31/2018)
14.4 Information über die Umsetzung der Projekte "Tierisch phänomenal - Nemo & Fine Erlebniswanderweg in der Kleinen Heide" und "Kinder Erlebnis-Pass Prenzlau & Region Uckerseen" (DS-Nr.: 29/2018)
15. Fragestunde der Stadtverordneten
16. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende informiert die Stadtverordnetenversammlung, dass seitens des Stadtverordneten Hildebrandt eine Rüge bezüglich des Nichterhalts der Einladung zur Stadtverordnetenversammlung vorliegt. Auf Grund dessen ist die Stadtverordnetenversammlung heute nicht beschlussfähig bzw. wären Beschlüsse, die heute gefasst werden, angreifbar und könnten durch den betroffenen Stadtverordneten beanstandet werden.


Herr Theil nimmt teil.
Herr Krüger nimmt teil.


Zu Beginn der Sitzung sind 26 Stadtverordnete anwesend.
Der Bürgermeister ergänzt, dass die Auswirkungen der Rüge erst im Laufe des Tages mit der Kommunalaufsicht abschließend geklärt werden konnten. Er hat daraufhin noch einmal mit Herrn Hildebrandt gesprochen, da die Möglichkeit der Heilung gemäß § 34 Abs. 6 BbgKVerf durch Teilnahme an der Sitzung bestehen würde. Herr Hildebrandt vertrat jedoch die Auffassung, dass er sich nicht ordnungsgemäß auf die Sitzung vorbereiten konnte und verweigerte daher die Teilnahme komplett.
Der Bürgermeister gibt zu Protokoll, dass die Einladungen ordnungsgemäß am 24.04.2018 in den Versand gegeben wurden und auch der Brief an Herrn Hildebrandt nachweislich in der Nacht vom 24.04.2018 zum 25.04.2018 im Sortierzentrum des Kurierverlags in Neubrandenburg registriert und bearbeitet wurde. Seitens der Verwaltung wurden alle notwendigen Voraussetzungen für die Zustellung der Einladung und der damit verbundenen Unterlagen geschaffen.Die Nachfrage bei anderen Stadtverordneten hat ergeben, dass die Einladung nebst Unterlagen am Mittwoch, den 25.04.2018 zugestellt wurden.
Der Vorsitzende fragt die anwesenden Mitglieder der Stadtverodnetenversammlung, ob noch jemand seine Einladung und die Unterlagen nicht fristgerecht erhalten hat. Dies wird von den Anwesenden verneint.
Auf Nachfrage von Herrn Melters erklärt der Vorsitzende, dass die Rüge von Herrn Hildebrandt bei ihm per Mail am Sonntag, den 29.04.2018 um 17:33 Uhr eingetroffen ist.
Herr Melters erinnert daran, dass Herr Hildebrandt 2. Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung ist und stellt der Fraktion DIE LINKE.Prenzlau die Frage, ob Hr. Hildebrandt noch für dieses Amt geeignet ist.
Herr Haffer gibt zu Protokoll, dass er durch das Verhalten von Herrn Hildebrandt die Stadtverordnetenversammlung vorsätzlich unterlaufen sieht. Eine Heilung des Zustellungsfehlers hätte durch das Erscheinen des Stadtverordneten Herrn Hildebrandt herbeigeführt werden können. Mehrere Stadtverordnete erklären daraufhin ebenfalls ihr Unverständnis über das Verhalten von Herrn Hildebrandt, insbesondere die spätere Reaktion auf das Nichterhalten der Einladung, die Nichtinanspruchnahme der anderen Informationsmöglichkeiten wie Sitzungskalender, Internet und seine Verweigerung bezüglich der Inanspruchnahme der Möglichkeit der Heilung, so dass die Stadtverordneten zu einer erneuten Sitzung bezüglich der Fassung der vorliegenden Beschlüsse gezwungen werden.
Herr Hoppe fordert darüber hinaus den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung auf, mit Herrn Hildebrandt ein ernstes Gespräch zu der Thematik zu führen und sieht auch die Fraktion in der Pflicht, das Verhalten des Stadtverordneten in der Fraktion auszuwerten. Für die außerordentliche Sitzung schlägt der Bürgermeister den Termin 17.05.2018 vor. Dem wird mehrheitlich zugestimmt, jedoch geben einige Stadtverordnete bekannt, dass sie an diesem Tag verhindert sein werden.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2018
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Raupach, Taxiunternehmer aus Prenzlau, fragt nach bevorstehenden Baumaßnahmen im Straßenverkehr in der Innenstadt. Des Weiteren erkundigt er sich, ob sich an der Parksituation in der Grabowstraße vor dem Ärztehaus "Poliklinik" eine Möglichkeit bietet, weitere Parkplätze zu schaffen. Weiterhin ist er daran interessiert zu erfahren, wie sich der Ausbau der Radwege entwickeln wird. 
Der Bürgermeister antwortet, dass er über Straßenbaumaßnahmen umgehend informieren wird, sobald der Stadt Prenzlau durch den Landesbetrieb Straßenwesen genauere Termine hierfür bekannt sind. In der Vergangenheit wurden bereits jahrelang angekündigte Straßenbaumaßnahmen des öfteren verschoben, sodass eine zeitlich genaue Angabe immer unter Vorbehalt zu betrachten ist. In Bezug auf die Schaffung von weiteren Parkplätzen in der Grabowstraße gibt der Bürgermeister zur Kenntnis, dass in Zukunft keine weiteren Baumaßnahmen diesbezüglich stattfinden werden. Es wurden bereits mehrere Parktaschen gegenüber von dem Ärztehaus geschaffen. Er hält die Regelung der 30 minütigen Parkdauer direkt vor dem Ärztehaus für sinnvoll, was ihm auch von den Ärzten der "Poliklinik" bestätigt wurde. Hinter dem Haus wurden für die Mitarbeiter Stellplätze von den Eigentümern der "Poliklinik" geschaffen, sodass diese den Platz vor dem Haus nicht blockieren.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass es bezüglich der Baumaßnahmen im Straßenverkehr eine Bauanlaufberatung für den Bereich am Rohrteich gab. Es gibt bereits einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, den Rohrteich in verschiedenden Abschnitten auszubauen. Gespräche mit den Anliegern haben bereits stattgefunden und die Baustelleneinrichtung wird am 04.05.2018 vorgenommen. Andere Baumaßnahmen im Straßenverkehr werden in näherer Zukunft nicht stattfinden.
Des Weiteren berichtet der Zweite Beigeordnete, dass in der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2017 zwei Anträge gestellt wurden. Ein Antrag bezieht sich darauf, bis Ende diesen Jahres ein "Radwegekonzept" für die Kernstadt und den Ortsteilen zu erarbeiten. Der zweite Antrag von der SPD/FDPFraktion bezieht sich auf die Erarbeitung eines "E-Mobilitätskonzeptes". Insbesondere für die Ausarbeitung des Radwegekonzeptes besteht bereits eine enge Zusammenarbeit mit dem Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Uckermark.
Der Zweite Beigeordnete gibt zur Kenntnis, dass am 20.06.2018 eine Informationsveranstaltung für die Stadtverordneten im Dominikanerkloster zu den Themen "Radwege- und E-Mobilitätskonzept" und der Stellplatzsatzung stattfinden wird, zu der Herr Raupach hiermit eingeladen ist.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt an, dass ein Antrag zur Drucksache von Herrn Haffer DS 45- 1/2018 vorliegt (Tischvorlage). Es wird vorgeschlagen diesen unter TOP 10.1 zu behandeln. Des Weiteren weist er nochmals darauf hin, dass Drucksachen, die beschlossen werden müssen, nicht zur Abstimmung vorgesehen sind. Diese werden dennoch beraten und bleiben in der Tagesordnung bestehen.
Der Zweite Beigeordnete gibt in Bezug auf die DS 45/2018 und dementsprechend auch die DS 45-1/2018 an, dass zu bedenken sei, dass der Abgabetermin für die Stellungnahme durch die Stadt Prenzlau der 07.05.2018 ist.
Über die geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgstimmt:
Abstimmung: 26/0/0 angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
Der Vorsitzende gratuliert im Namen der Stadtverordnetenversammlung Herrn Zierke zur Übernahme von Aufgaben eines parlamentarischen Staatssekretärs.
Der Bürgermeister und der Vorsitzende verabschieden Herrn Arndt, der sich aus gesundheitlichen Gründen als Mitglied des Seniorenbeirates aus diesem Amt zurückzieht und überreichen ihm ein Präsent.
Der Bürgermeister bedankt sich für die jahrelange Arbeit als Mitglied im Seniorenbeirat und wünscht Herrn Arndt für die Zukunft alles Gute. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass in der nächsten Beratungsfolge der BKS-A und der FR-A den geplanten Termin tauschen. Der BKS-A findet somit am 07.06.2018, der FR-A am 06.06.2018 statt. In der Einladung wird nocheinmal darauf hingewiesen werden.

TOP 7. Rechenschaftsbericht des Sportbeirates
Herr Galfe hält den Rechenschaftsbericht des Sportbeirates (Anlage 1) und bedankt sich beim Amt für Bildung, Sport und Soziales der Stadt Prenzlau für die gute Zusammenarbeit.

TOP 8. Beschluss über den Entwurf der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung) DS-Nr.: 33/2018
Der Zweite Beigeordnete informiert darüber, dass die bisherige Stellplatzsatzung auf einer Mustersatzung des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung aus dem Jahre 2006 basiert. Diese Mustersatzung, wurde nun insbesondere zu den Themen "Carsharing und E-Mobilität", aktualisiert. Dem Antrag 33-1/2018 kann aus Sicht der Verwaltung gefolgt werden, da sich der Punkt 1.2 der Anlage zur Stellplatzsatzung nur auf Mehrfamilienhäuser und nicht auf Einfamilienhäuser bezieht. Ein Hinweis von Herrn Dr. Daum wurde in Bezug auf Punkt 7.4 der Anlage der Stellplatzsatzung mit einbezogen, da sich das Spektrum der Altenpflegeeinrichtungen noch differenzierter darstellt, als noch vor einigen Jahren. Diese Hinweise wurden bei der Erarbeitung der Stellplatz- und Ablösesatzung berücksichtigt und diese wird in der nächsten Statdverordnetenversammlung am 17.05.2018 vorgelegt.
Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Entwurf der 3. Satzung der Stadt Prenzlau über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung) lt. Anlage 1 wird bestätigt.
2. Der Entwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen."
Abstimmung: Weiterleitung an die außerordentliche SVV am 17.05.2018

TOP 8.1 Erhöhung der Fahrradstellplätze DS-Nr.: 33-1/2018
Wortlaut: Version: 1
"Die Anlage 1, Nr. 1.2 zur DS 33/2018 wird wie folgt geändert: 2 Fahrradabstellplätze wird ersetzt durch 4 Fahrradabstellplätze."
Abstimmung: Weiterleitung an die außerordentliche SVV am 17.05.2018

TOP 9. Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für die Wahlperiode 2018 - 2023 DS-Nr.: 34/2018
Der Bürgermeister informiert, dass Frau Krägenow sich entschuldigt hat. Er geht aber davon aus, dass Frau Krägenow am 17.05.2018 zur Stadtverordnetenversammlung erscheinen wird, um sich vorzustellen.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung wählt für die Wahlperiode 2018 bis 2023 Frau Ramona Krägenow zur stellvertretenden Schiedsperson."
Abstimmung: Weiterleitung an die außerordentliche SVV am 17.05.2018

TOP 10. Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) DS-Nr.: 45/2018
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass der zweite Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion (LEP HR) sehr kontrovers diskutiert wird. Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Unternehmervereinigung haben sich hier mit eingebunden und daran beteiligt, da die Vermutung im Raum steht, dass die peripheren Landesteile etwas abgehängt werden könnten. Seitens der Stadtverwaltung Prenzlau wird es als positiv erachtet, dass es eine Nachjustierung in Form eines zweiten Entwurfs zum LEP HR gab. Es gibt im ersten Entfurf des LEP HR keinen Abwägungsbericht, den die Landesplanung vorgenommen hat. Von der Stadt Prenzlau besteht bezüglich dieser Tatsache eine Erwartungshaltung hinsichtlich des Aufzeigens, wie mit der Stellungnahme der Stadtverwaltung umgegangen wird. Die Stadt Prenzlau fordert zur besseren Nachvollziehbarkeit somit ein Abwägungsprotokoll.
Der Zweite Beigeordnete gibt weiter an, dass bei dem "Brandenburgischen Stadtentwicklungstag", der vor einigen Wochen stattfand, die Stadt Eberswalde mit dem Anliegen auftrat, Oberzentrum werden zu wollen. Ähnliche Anfragen kamen aus der Stadt Neuruppin. In der Stellungnahme der Stadt Prenzlau wird verdeutlicht, dass an dem derzeit bestehenden System festgehalten werden sollte. Eine willkürliche Heraushebung einer einzelnen Stadt wird aus Sicht der Stadt Prenzlau nicht befürwortet. In der Stellungnahme der Stadt Prenzlau wird weiter deutlich gemacht, dass die grundsätzliche Ausrichtung und die festgelegten Ziele für die Stadt Prenzlau als Mittelzentrum vertretbar und mit der stadtentwicklungspolitischen Weichenstellung der kommenden Jahre vereinbar sind. Bezüglich des Antrages DS 45-1/2018 erläutert der Zweite Beigeordnete, dass die "10-H-Regel" aus der Stellungnahme herausgenommen werden könnte, da es für die Stellungnahme selbst unschädlich wäre. Jedoch wurde in einigen Ortsbeiratssitzungen immer wieder der Wunsch an die Stadt Prenzlau herangetragen, zu nahe stehende Windkraftanlagen an Wohngebieten zu vermeiden. Aus diesem Grund hat man die Forderung der "10-H-Regel" in die Stellungnahme mit aufgenommen.
Der Zweite Beigeordnete weist jedoch nochmals darauf hin, dass eine fristgerechte Abgabe der Stellungnahme der Stadt Prenzlau, insbesondere in Bezug auf die Anfrage von der Stadt Eberswalde als Oberzentrum, wichtig wäre, da dieses Thema in den kommenden Jahren nicht ruhen wird.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass es für die Bewohner in den Ortsteilen eine Beeinträchtigung der Wohnqualität auf Grund von Schattenwurf und Lärmbelästigung durch Windräder gibt.
Der Bürgermeister begrüßt es, wenn die Forderung der "10-H-Regel" in die Stellungnahme mit aufgenommen wird, da es aus seiner Sicht die einzige Möglichkeit auf kommunaler Ebene ist, den Bürgern in den Ortsteilen vor diesen Beeinträchtigungen durch die Windräder zu schützen. Auch bittet er die Stadtverordneten bei ihren Überlegungen, ob die "10-H-Regel" mit in die Stellungnahme der Stadt Prenzlau mit aufgenommen oder gestrichen werden soll, zu berücksichtigen, dass es bereits sehr viele Windräder gibt.
Herr Hoppe fragt, ob der Logistikstandort Hohengüstow eindeutig definiert ist, da er ansonsten befürchtet, dass daraus Gewerbegebiete oder Ähnliches entstehen könnten. Des Weiteren führt er an, dass auch aus seiner Sicht Eberswalde kein Oberzentrum werden sollte und spricht sich somit für die Stellungnahme der Stadt Prenzlau aus. Wenn es dazu kommen sollte, dass Eberswalde Oberzentrum wird, sieht er die Gefahr, dass es zu einer negativen Ansiedlung im Bereich Prenzlau kommen könnte.
Der Zweite Beigeordnete erwidert, dass die Stadt Prenzlau unterstützend auf den Logistikstandort Hohengüstow einwirken will. Dies geschieht dann jedoch außerhalb der Planungshoheit der Stadt Prenzlau. Das Amt Gramzow ist hier in der Pflicht, das Planungsrecht zu schaffen. Auf Grund der Einbettung der Stadt Prenzlau in eine ackerbaulich hervorragende Bodengüte ist es schwierig, Gewerbeflächen außerhalb der derzeitig definierten Gewerbeflächen auszuweisen. Wenn ein Logistikstandort gewählt wird, sollte dieser zumindest einen positiven Einfluss auf die Stadt Prenzlau haben. Dies macht durch die Lage des Logistikstandortes am Autobahnkreuz Sinn. Aus diesem Grund befindet sich die Formulierung in der Stellungnahme der Stadt Prenzlau. Dies bedeutet aber nicht, dass bereits bestehenden Logistikstandorten geschadet wird. 
Der Zweite Beigeordnete fügt an, dass Prenzlau ein stabiles Mittelzentrum ist. Das traditionelle Oberzentrum der Stadt Prenzlau ist Stettin. Die Stadt Prenzlau hat eine Kooperation mit Schwedt und arbeitet mit anderen Kommunen zusammen. Dies hat sich in den letzten Jahren bewährt und aus diesem Grund sollte die Stellungnahme so ausfallen.
Herr Haffer ist mit der Stellungnahme der Stadt Prenzlau grundsätzlich einverstanden, jedoch bekundet er seine Einwände in Bezug auf die Formulierung des Satzes der "10- H-Regel" in der Stellungnahme der Stadt Prenzlau. Aus diesem Grund wurde seinerseits der Antrag gestellt, um diesen Satz ersatzlos zu streichen. Des Weiteren führt er an, dass er eine Unterordnung der Stadt Prenzlau als Mittelzentrum unter ein etwaige Oberzentrum Eberswalde für falsch hält. Die Stellungnahme der Stadt Prenzlau sollte aus diesem Grund, insbesondere in Hinsicht auf die Einsendefrist bis zum 07.05.2018, nicht verhindert werden.
Der Zweite Beigeordnete bedankt sich für die Rückendeckung, um die Position der Stadt Prenzlau hinsichtlich des etwaige Oberzentrum Eberswalde in Form der Stellungnahme deutlich zu machen. Bezüglich der "10-H-Regel" in der Stellungnahme der Stadt Prenzlau versichert der Zweite Beigeordnete den ersten Satz unter dem Punkt Z 8.2 herauszunehmen. Bezogen auf die Stellungnahme selbst, habe dies keinerlei Auswirkung.
Herr Tank spricht sich dafür aus, die in der Stellungnahme der Stadt Prenzlau benannte "10-H-Regel" beizubehalten und diese seiner Ansicht nach nicht gestrichen werden sollte. In Bezug auf das Oberzentrum stimmt er dem Zweiten Beigeordneten zu.
Herr Melters befürchtet, dass bei einer Hochstufung zum Oberzentrum der Stadt Eberswalde, die derzeitigen Einwohnerzahlen der Stadt Prenzlau schwinden werden. Er sieht hier auch die Städte Schwedt, Angermünde und Templin in der Pflicht eine Stellungnahme, in Bezug auf die Hochstufung der Stadt Eberswalde zum Oberzentrum, abzugeben. Des Weiteren geht Herr Melters auf die "10-H-Regel" ein und befürwortet den in der Stellungnahme enthaltenenen Satz diesbezüglich. Dem Antrag 45-1/2018 stimmt er somit nicht zu.
Herr Brieske gibt an, dass die Bebauung mit Windkrafträdern in den Ortsbeiratssitzungen von den Bürgern thematisiert und kritisiert wird. Somit erachtet auch er es als sinnvoll, dass die "10-H-Regel" in der Stellungnahme der Stadt Prenzlau enthalten ist.
Frau Kaufmann stimmt dem Entwurf zur Stellungnahme der Stadt Prenzlau zu und befürwortet es, dass der Satz in Bezug auf die "10-H-Regel" enthalten bleiben soll.
Herr Meyer stimmt der Stellungnahme der Stadt Prenzlau zu. Aus seiner Sicht sollte die "10-H-Regel" nicht gestrichen werden, da die Leittragenden die Bürger im ländlichen Raum sind.
Herr Himmel spricht sich dafür aus, dass der Satz in Bezug auf die "10-H-Regel" in der Stellungnahme der Stadt Prenzlau gestrichen werden sollte.
Herr Brämer fragt welche Vorteile denn die Anwohner haben, die der Lärmbelästigung und der Schattenbildung durch die Windräder ausgesetzt sind. Die Nachteile sollten zumindest durch eine Vergünstigung des Strompreises ausgeglichen werden, sodass die Anwohner hiervon profitieren können. Er vermutet, dass die enthaltene "10-HRegel" in der Stellungnahme der Stadt Prenzlau dennoch keine Relevanz in Bezug auf die Umsetzung hat.
Herr Haffer gibt an, dass es bezüglich der Regionalplanung eine Vorgabe gibt. Hier heißt es, dass es keine Vehinderungsplanung sein darf. Wenn die "10-H-Regel" in der Region Barnim-Uckermark durchgesetzt würde, stellt dies jedoch eine Verhinderungsplanung dar. Die Region weist zudem weniger als der vorgeschriebenen 2% der Windeignungsgebiete auf. Eine große Anzahl an Windeignungsgebieten würde auf Grund der "10-H-Regel" somit aus der Planung herausfallen und er bittet zu bedenken, was dies für wirtschaftliche Folgen hätte, da Unternehmen in Hinsicht auf die Windkraft etliche Arbeitskräfte vor Ort binden.
Es entsteht eine kontroverse Diskussion über die Anzahl der in Zukunft geplanten Windkrafträder.
Herr Theil signalisiert durch das Heben beider Hände einen Antrag zur Geschäftsordnung zu stellen. Er stellt den Antrag auf Ende der Debatte.
Abstimmung: 23/0/3 merheitlich angenommen
Der Vorsitzende sagt an, die Rednerliste von noch drei ausstehenden Personen abzuarbeiten und nachfolgend den Tagesordnungspunkt 10 zu beenden.
Herr Reichel gibt zu bedenken, dass bei der Enstehung von Windrädern das Interesse der Bürger und Bürgerinnen zu beachten sein soll. Die Bedürfnisse der betroffenen Anwohner sollten hier höher wiegen als das wirtschaftliche Interesse. Er hält es für sinnvoll, die "10-H-Regel" mit aufzunehmen, um handlungsfähig zu bleiben und die Interessen der Bürger zu unterstützen.
Herr Krüger merkt an, dass für einen entsprechend höheren Energiebedarf, der für die E-Mobilität benötigt wird, auch ausreichend Herstellungskapazität vorhanden sein muss. Dies kann nur durch ausreichend alternative Energieherstellung gewährleistet werden. Der Bürgermeister betont, dass die in der Stellungnahme der Stadt Prenzlau befürwortete "10-H-Regel" lediglich eine Stellungnahme ist und somit keine Verbindlichkeit darstellt. Dies ist keine Garantie dafür, dass die beinhaltete "10-H-Regel" Beachtung finden wird. Es kann durch die bloße Aufnahme dessen nicht garantiert werden, dass es diese Regel geben wird.
Der Bürgermeister bittet alle Stadtverordneten um ein Handzeichen, ob die Stellungnahme der Stadt Prenzlau mit der enthaltenen "10-H-Regel" befürwortet oder abgelehnt wird. 17 Stadtverordnete spechen sich durch das Heben der Hand für die Stellungnahme aus, 8 Stadtverordnete dagegen und ein Stadtverordneter enthält sich der Stimme. Die Stellungnahme der Stadt Prenzlau wird somit mehrheitlich befürwortet.


Herr S. Suhr verlässt die Sitzung.

Herr Brämer gibt zu Protokoll, dass er sich gegen die Aufnahme der "10-H-Regel" ausgesprochen hat.
Der Vorsitzende sagt an, dass somit eine Regelung gefunden werden konnte, damit die Stadtverwaltung Prenzlau in der Lage ist, die Stellungnahme fristgemäß abzusenden. Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage genannte Stellungnahme der Verwaltung. Anlage: Stellungnahme der Verwaltung"
Abstimmung: zurückgezogen

TOP 10.1 Änderung zur DS 45/2018 DS-Nr.: 45-1/2018
Wortlaut: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: In der Stellungnahme der Stadt Prenzlau zum LEP HR ist auf Seite 10, Abschnitt Z 8.2 der Satz "Hier könnte noch die allgemein geforderte 10- H-Regel als landesplanerische Mindestvorgabe für die Regionalplanung aufgenommen werden." ersatzlos zu streichen.
Abstimmung: zurückgezogen

TOP 11. Außerplanmäßige Auszahlung: Urnenwandanlage Städtischer Friedhof Prenzlau DS-Nr.: 38/2018

Herr Krüger verlässt die Sitzung.

Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 90.000 € zur Ausschreibung und Errichtung einer weiteren Urnenwandanlage auf dem Städtischen Friedhof Prenzlau. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus liquiden Mitteln."
Abstimmung: Weiterleitung an die außerordentliche SVV am 17.05.2018

TOP 12. Gedenktag am 11.11.2018 für die Opfer des Ersten Weltkrieges DS-Nr.: 16/2018
Herr Himmel betont, dass in den Ausschüssen bereits ausreichend über den Antrag DS 16-1/2018 gesprochen wurde und hegt die Hoffnung, dass diesem bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung zugestimmt wird.
Herr Theil gibt an, dass er es für bedenklich hält, wenn diesem Antrag zugestimmt wird. Es gibt bereits eine Gedenktafel mit dieser Inschrift im Stadtgebiet. Das Ansinnen des Geschichtsvereins, welcher die Aufstellung der Tafel finanziell unterstützt, war es, speziell den Gefallenen zu Gedenken und eine Tafel an dem Ort zu errichten, an dem bereits vor dem Zweiten Weltkrieg eine solche Tafel für die Gefallenen stand. Der Geschichtsverein werde von einer Unterstützung absehen, wenn diese Gedenktafel die Inschrift aus dem Antrag der DS 16-1/2018 trägt.
Herr Brämer sagt, dass durch die ausführliche Diskussion im Hauptausschuss bereits festgestellt wurde, dass das Wort "Opfer" auch die gefallenen Soldaten beinhalte. Es solle allen Opfern des Ersten Weltkrieges gedacht werden.
Herr Haffer möchte darauf hinweisen, dass der Begriff "Opfer" die gefallenen Soldaten, wie auch die zivilen Opfer enthält. Er spricht sich dafür aus, dass der Begriff "Opfer" somit nicht inhaltlos sei.
Herr Meyer stimmt Herrn Theil zu. Auch aus seiner Sicht sollte die Gedenktafel in erster Linie den gefallenen Soldaten gewidmet werden.
Herr Theil betont, dass der reine Wortlaut "Opfer" kein Problem darstelle, jedoch zu bedenken sei, dass es bereits eine Gedenktafel in der Innenstadt gibt, die allen Opfern des Ersten Weltkrieges gewidmet ist. Eine Doppelung dessen hält Herr Theil für nicht sinnvoll.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass es eventuell eine Einigung in Bezug auf die Inschrift geben könnte, um beiden Seiten gerecht zu werden.
Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: An der seeseitigen Mauer des Platzes der Einheit ist eine Gedenktafel für die Opfer des Ersten Weltkrieges anzubringen. Diese Gedenktafel soll am 11.11.2018 anlässlich des 100jährigen Kriegsendes enthüllt werden. Die Tafel soll folgende Inschrift tragen: "Zum Gedenken an die im Ersten Weltkrieg (1914-1918) Gefallenen des Kreises Prenzlau" "
Abstimmung: Weiterleitung an die außerordentliche SVV am 17.05.2018

TOP 12.1 Gedenktag am 11.11.2018 für die Opfer des Ersten Weltkrieges DS-Nr.: 16-1/2018
Wortlaut: Version: 1
"Inschrift möge wie folgt verändert werden: "Zum Gedenken an die Opfer des Ersten Weltkrieges" (1914 - 1918)
Abstimmung: Weiterleitung an die außerordentliche SVV am 17.05.2018

TOP 13. Aufstellung eines B-Plans für den Bereich Uckerpromenade von der Warmbadeanstalt bis zum Kreisverkehr Seebadeanstalt
Herr Hoppe fragt, warum es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Drucksache gibt und fügt an, dass er keine Unterlagen hat, um sich auf dieses Thema vorzubereiten.
Der Bürgermeister antwortet, dass durch die Fraktion Wir Prenzlauer und der CDUFraktion ein Antrag gestellt wurde, um dies in die Tagesordnung aufzunehmen.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass es im Hauptausschuss eine Anfrage gab, ob der Kurgarten im Bereich einer aktuellen Sanierungs- / Gestaltungssatzung liegt, welche rechtlichen Vorgaben es gibt und welche Entscheidungen durch den Bürgermeister und welche durch die Stadtverordneten getroffen werden. Auf diese Fragen hat der Zweite Beigeordnete im Hauptausschuss inhaltlich hinreichend geantwortet und im Nachgang dies in Form der Drucksache 48/2018 schriftlich verfasst. Der Zweite Beigeordnete bittet dies der Drucksache 48/2018 zu entnehmen und bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 17.05.2018 innerhalb der Fraktionen zu besprechen.

TOP 14. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 14.1 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2017 DS-Nr.: 37/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 14.2 Prüfbericht der Kommunalaufsicht zur Abwicklung der LaGa Prenzlau 2013 GmbH DS-Nr.: 39/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 14.3 Information über die Änderungen des Konsortialvertrages der ICU GmbH und den Beitritt der Stadt Angermünde als Gesellschafter der ICU GmbH DS-Nr.: 31/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis. 

TOP 14.4 Information über die Umsetzung der Projekte "Tierisch phänomenal - Nemo & Fine Erlebniswanderweg in der Kleinen Heide" und "Kinder Erlebnis-Pass Prenzlau & Region Uckerseen" DS-Nr.: 29/2018
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister berichtet, dass der Seesportverein keine Kapazität hat, die Betreibung des Slavenbootes zu sichern. Aus diesem Grund gab es ein Gespräch mit Herrn Kohn, Betreiber des Fahrgastschiffes, mit der Bitte, die Betreibung des Slavenbootes abzusichern. Herr Kohn wird nach der Instandsetzung des Slavenbootes diese Aufgabe übernehmen.
Der Bürgermeister weist nochmals darauf hin, dass der FR-A mit dem BKS-A in der kommenden Sitzungsfolge zeitlich tauschen wird. Der FR-A findet am 06.06.2018, der BKS-A am 07.06.2018 statt.

TOP 15. Fragestunde der Stadtverordneten
Herr Reichel regt an, dass es bezüglich der Kitaplätze im BKS-A am 07.06.2018 eine Überlegung seitens der Fraktion Wir Prenzlauer gibt, das Bürgerhaus wieder zu einer Kindertagesstätte umzufunktionieren. Des Weiteren erkundigt er sich, ob das Pfarrhaus des Klosters eventuell zum Verkauf steht, um dort eine Möglichkeit zu schaffen, einen Kindergarten zu etablieren.
Der Bürgermeister sichert zu, dies in dem BKS-A zu diskutieren und Fragen zu beantworten. Er fügt an, dass auch die Kosten für eine etwaige Lösung zu beachten sind. Des Weiteren betont der Bürgermeister, dass er es als sinnvoll erachtet, das Bürgerhaus weiterhin als dieses zu nutzen, wenn es für die Kindertagesstätte eine andere Alternative gibt.
Frau Kaufmann merkt nochmal an, dass sie die Reaktion von Herrn Hildebrandt, nicht zur Sitzung zu erscheinen, nachvollziehen kann und er lediglich von seinem Recht Gebrauch macht.

TOP 16. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.20 Uhr.

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Niederschrift SVV vom 03.05.2018 (100.3 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift SVV vom 03.05.2018 (93.4 KB)

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