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Beschlussvorlage 18/2018
Aufstellungsbeschluss - Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau

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Drucksache 18/2018 (91.8 KB)

Anlage 1 zur DS 18/2018 (2.9 MB)

Anlage 2 zur DS 18/2018 (1.7 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.03.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, Wohnbau GmbH Prenzlau, Friedrichstraße 41, 17291 Prenzlau, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB wird zugestimmt. Der Geltungsbereich (Anlage 1) sowie die Planungsziele (Anlage 2) sind im Antrag dargestellt. 2. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich, Gemarkung Prenzlau, Flur 40, Flurstücke 13/2, 13/3, 13/4, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB "Wohnungsbau Grabowstraße 4" ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die frühzeitige Beteiligung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sollen durchgeführt werden.

Anlagen:

Anlage 1 Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13 a
Anlage 2 Bestand und Planungsziele

Begründung

Planungsziele
Der in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) dargestellte räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung umfasst die Flurstücke 13/2, 13/3, 13/4 der Flur 40, Gemarkung Prenzlau in einem Umfang von etwa 0,67 ha. Innerhalb des o.g. Geltungsbereiches sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen f ür die Errichtung von Wohngebäuden (Anlage 2) geschaffen werden. Die Erschließung des Geltungsbereiches ist über die Grabowstraße und den Ahornweg gesichert. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage Prenzlaus. Planungsziel ist die Nachverdichtung der Fläche als Maßnahme der Innenentwicklung. Für den vorliegenden Fall darf ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, weil in ihm eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. b) BauGB genannten Schutzgüter, Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie Europäischer Vogelschutzgebiete, durch die beabsichtigen Festsetzungen sind nicht zu befürchten. Aus diesem Grund wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Flächennutzungsplan
Aktuell wird der Flächennutzungsplan (Anlage 2) für das Gemeindegebiet fortgeschrieben. Im Entwurf des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes wird die Fläche als Wohnbaufläche dargestellt. Im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Kostenübernahme/ Durchführungsvertrag
Die Planungs- und Erschließungskosten werden vollumfänglich durch den Vorhabenträger getragen. Ein Durchführungsvertrag wird geschlossen. Die Verfügungsberechtigung für das überplante Grundstück wurde nachgewiesen.

Verfahren
Im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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