Anlage zur DS 19/2018 (958.1 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 08.03.2018.
Textauszug aus der Drucksache
Kenntnisnahme:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Anlage:
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2016 der Stadt Prenzlau (wird digital ausgereicht)
Inhalt der Mitteilung:
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Prenzlau hat den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2016 der Stadt Prenzlau geprüft.
Der als Anlage beiliegende bzw. elektronisch ausgereichte Prüfbericht basiert auf den Prüfaufgaben gemäß § 104 Abs. (1) und (2) BbgKVerf und beinhaltet weitergehende Betrachtungen. Wesentliche Prüfergebnisse sind im Punkt 5.1. des Prüfberichtes zusammengefasst. Das zusammengefasste Urteil enthält der Punkt 5.2. des Prüfberichtes.
Der Prüfberichtsentwurf wurde in der Verwaltung konstruktiv beraten.
Die Rechnungsprüfung empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung sich dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 anzuschließen und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, dem Beschlussvorschlag zum geprüften Jahresabschluss und dem Beschlussvorschlag zur vorbehaltlosen Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten zu folgen.
Gemäß § 103 (2) letzter Satz BbgKVerf gibt der Hauptverwaltungsbeamte die Prüfberichte der Gemeindevertretung bekannt. Deshalb wird der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2016 als Anlage zu dieser Mitteilungsvorlage vorgelegt.
Rechnugsprüfungsamt