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Beschlussvorlage 05/2018
Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt

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Drucksache 05/2018 (94.7 KB)

Anlage zur DS 05/2018 (1.6 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.03.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, Adolf Siebeneicher KG, vertreten durch Herrn Detlef Tietz, Schenkenberger Straße 45 b, 17291 Prenzlau, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird zugestimmt. Der Geltungsbereich sowie die Planungsziele sind im Antrag (Anlage 1) dargestellt.

2. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich und die Flurstücke 62, 63, 64 und 339 der Flur 25 der Gemarkung Prenzlau soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Am Strom" aufgestellt werden.

Anlage:
Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 21.12.2017 mit Vorhabenbeschreibung und Übersichtsplan

Begründung

Planungsziele
Der Vorhabenträger verfolgt mit seinem Vorhaben den städtebaulichen Ansatz der Verdichtung bzw. Ergänzung der zentrumsnahen Siedlungsstrukturen nördlich des Neustädter Damms 60-70 als Grundlage für die Ansiedlung von Investoren und Bauwilligen im östlichen Stadtgebiet. Zielstellung ist nach Aussagen des Vorhabenträgers die planungsrechtliche Ausweisung eines urbanen Gebietes mit der Errichtung eines Wohn- und Gewerbequartiers "Am Strom", in dem die Wohnnutzung den Schwerpunkt bilden soll.
Unterstützt durch die gute Verkehrsanbindung der Bundesstraße B 109 soll ein Baugebiet entstehen, welches unter Verweis auf die Zulässigkeiten innerhalb urbaner Gebiete auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen dienen soll. Abweichend zu Mischgebieten muss in urbanen Baugebieten die Nutzungsmischung nicht gleichgewichtig sein. Ausgeschlossen ist aber, dass eine der Hauptnutzungsarten keine Bedeutung hat. Sowohl die Wohnnutzung als auch die gewerbliche Nutzung muss innerhalb des Gebietes eine prägende Funktion haben.
Gegenstand der vorliegenden Planung ist zunächst die Schließung der Baulücke am Neustädter Damm durch den Neubau von zwei Wohn- und Geschäftshäusern mit jeweils bis zu 12 Nutzungseinheiten verteilt auf drei Vollgeschosse. Insbesondere das Erdgeschoss bietet hier verschiedene Möglichkeiten für die Ansiedlung von gewerblichen Nutzungen.
Darüber hinaus sollen rückwärtig bis zu 10 weitere Grundstücke erschlossen werden, die mit Grundstücksgrößen um 1.000 m² und der Zulässigkeit von maximal zwei Vollgeschossen beste Voraussetzungen für die oben angesprochene Nutzungsmischung bieten.
Im Norden des Planungsraumes soll eine Wohnanlage für betreutes Wohnen mit bis zu 40 Plätzen geschaffen werden. Diese alternative Wohnform für ältere oder pflegebedürftige Menschen hat sich in den letzten Jahren bundesweit etabliert.

Flächennutzungsplan
Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau vom 26.10.2001. Derzeit befindet sich der Gesamt-Flächennutzungsplan für die Stadt sowie der Orts- und Gemeindeteile in der Fortschreibung (2. Entwurf). Im Zuge der Fortschreibung werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes angepasst und als gemischte Baufläche/ M ausgewiesen.

Grundsätze zum Verfahren
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Der zu erstellende Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung bildet gem. § 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung des Bauleitplanes. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 ff BauGB zum Zwecke der Sicherung der Aufstellung des Bauleitplanes ist gem. § 12 Abs. 3 Satz 2 HS 2 BauGB ausdrücklich ausgeschlossen.

Kostenübernahme/ Durchführungsvertrag
Die Planungs- und Erschließungskosten werden vollumfänglich durch den Vorhabenträger getragen. Ein Durchführungsvertrag wird geschlossen. Die Verfügungsberechtigung für das überplante Grundstück wurde nachgewiesen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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