Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.10.2017 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Ich beantrage, die DS 78/2017 - Einspruch von Herrn Jan-Erik Hansen gegen die Gültigkeit der Wahlen zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Prenzlau am 24.09.2017 - in die Tagesordnung aufzunehmen.
Gemäß § 55 (6) Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) sind beim Wahlleiter eingereichte Wahleinsprüche mit seiner Stellungnahme unverzüglich vorzulegen. Die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "unverzüglich" zieht eine ohne schuldhaftes Zögern vorzulegende Beschlussvorlage über den Wahleinspruch bei der Gemeindevertretung nach sich.
Bürgermeister der Stadt Prenzlau