direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Beschlussvorlage 78/2017
Einspruch von Herrn Jan-Erik Hansen gegen die Gültigkeit der Wahlen zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Prenzlau am 24.09.2017

Downloads

Drucksache 78/2017 (24.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.10.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den am 24.09.2017 eingelegten Einspruch von Herrn Jan-Erik Hansen gegen die Gültigkeit der Wahlen zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Prenzlau am 24.09.2017 als unzulässig zurückzuweisen.

Begründung

Gemäß § 55 (1) Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) kann jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, jeder Einzelbewerber, der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Aufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist. Laut § 55 (2) BbgKWahlG ist der Wahleinspruch bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter frühestens am Tag der Wahl und spätestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Der Einspruch ist per E-Mail am 24.09.2017 bei der Stadt Prenzlau eingegangen und erreichte die Wahlleiterin am 28.09.2017. Somit erfolgte die Einlegung fristgemäß. Nach Prüfung des Sachverhaltes ist festzustellen, dass Herr Hansen nicht zum einspruchsberechtigten Personenkreis zählt. Darüber hinaus ist der Einspruch seinerseits nicht begründet worden.
Insofern ist der Einspruch sowohl formal als auch materiell zurückzuweisen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Wahlleiterin

zurück Seitenanfang Seite drucken