Anlage zur Drucksache 68/2017 (68.7 KB)
Abschließende Beschlussfassung im Hauptausschluss am 25.09.2017 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Der Hauptausschuss beschließt den Sitzungskalender der Stadtverordnetenversammlung für das Kalenderjahr 2018 gemäß Anlage.
Gemäß § 50 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat der Hauptausschuss die Arbeiten der Ausschüsse aufeinander abzustimmen. Nach § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung beschließt der Hauptausschuss den Sitzungskalender für das folgende Kalenderjahr.
Für das Jahr 2018 sind fünf Stadtverordnetenversammlungen vorgesehen, denen entsprechende Vorberatungen in den Fachausschüssen und im Hauptausschuss vorausgehen sollen. Diese Verfahrensweise hat sich in den letzten Jahren bewährt.
Unbenommen von der Festsetzung des Sitzungskalenders 2018 bleibt das Recht der Stadtverordneten, zusätzliche Sitzungen der Ausschüsse oder der Stadtverordnetenversammlung nach Maßgabe der §§ 34 und 44 BbgKVerf durchzuführen.
Hauptamt