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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 03.07.2017

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau
am Montag, dem 03.07.2017, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 17.44 Uhr

Entschuldigt:
Herr Melters

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2017
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Gründung einer Campingplatzgesellschaft mbH (DS-Nr.: 54/2017)
7. Änderung Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Prenzlau GmbH (DS-Nr.: 55/2017)
8. Änderung Gesellschaftsvertrag Wohnbau GmbH Prenzlau (DS-Nr.: 56/2017)
9. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Fortschreibung) für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 45/2017)
10. Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 47/2017)
11. Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 48/2017)
12. 5. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) (DS-Nr.: 52/2017)
13. Nutzungsordnung für den Tierfriedhof "Kleine Heide Prenzlau" (DS-Nr.: 39/2017)
14. Entgeltordnung für die Nutzung des Tierfriedhofs "Kleine Heide Prenzlau" (DS-Nr.: 46/2017)
15. Vergabe Essenversorgung städtischer Kindertagesstätten und Schulen (DS-Nr.: 51/2017)
16. Überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung - Zuschuss Essengeld (DS-Nr.: 42/2017)
17. Jahresabschluss 2015
17.1 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 (DS-Nr.: 24/2017) 17.2 Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2015 der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 50/2017)
18. Mitteilungen des Bürgermeisters
18.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2017) (DS-Nr.: 43/2017)
18.2 Mitteilungen über Vergaben VOB und VOL (DS-Nr.: 44/2017)
18.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. Quartal 2017 (DS-Nr.: 49/2017)
18.4 Regenentwässerung Garagenkomplex am Robert-Schulz-Ring (DS-Nr.: 53/2017)
19. Anfragen der Ausschussmitglieder
20. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 10 Mitglieder des Hauptausschusses sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2017
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Gründung einer Campingplatzgesellschaft mbH DS-Nr.: 54/2017
Der Zweite Beigeordnete erläutert die Ergebnisse der bisherigen Beratungen und geht dabei auf den angenommenen Antrag der SPD/FDP-Fraktion, der eine Aufsplittung in 3 Drucksachen vorsah. Auf eine Präsentation wird seitens der Ausschussmitglieder verzichtet.
Der Zweite Beigeordnete fragt, ob zur Stadtverordnetenversammlung sowohl die bauplanerische Seite als auch die Potentialanalyse vorgestellt werden sollen, oder ob eine kombinierte Version ausreicht.
Die Mitglieder des Hauptausschusses befürworten eine kombinierte Präsentation.
Beschluss: Version: 2
„1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Gründung der Campingplatzgesellschaft mbH durch die Wohnbau GmbH Prenzlau und Stadtwerke Prenzlau GmbH auf Grundlage des in der Anlage 1 befindlichen Entwurfes des Gesellschaftsvertrages zu.
2. Die Einbringung des der Stadt Prenzlau gehörenden Grundstückes, auf welchem der Campingplatz errichtet werden soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch gesonderte Drucksache geregelt. Der Wert des Campingplatzgrundstückes, Flur 41, Flurstück 284 und 286 (Grundstücksgröße gesamt: 104.949 m²), beträgt laut Anlagespiegel 201.502,08 €.
3. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen, werden die Geschäftsführer der Stadtwerke Prenzlau und Wohnbau Prenzlau ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren.“
Abstimmung: 6/3/1 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7. Änderung Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Prenzlau GmbH DS-Nr.: 55/2017
Der Zweite Beigeordnete will wissen, ob die kommunalrechtlichen Fragestellungen in der Stadtverordnetenversammlung Gegenstand sein sollen. Dies wird vom Vorsitzenden ausdrücklich gewünscht. Beschluss: Version: 1
„1. Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Prenzlau GmbH ist im § 2 "Öffentlicher Zweck und Gegenstand des Unternehmens" wie folgt zu ergänzen: "Die Gesellschaft kann ferner unter Beachtung der gemeinderechtlichen Vorschriften der BbgKVerf eine Gesellschaft gründen, die durch die Errichtung und den Betrieb eines Campingplatzes mit Ferienhausanlage in Prenzlau dem öffentlichen Zweck der Tourismusförderung und der Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen in Prenzlau dient. Diese Beteiligung bedarf nach Art und Umfang der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau. Die Regelungen des § 96 BbgKVerf sind auch in dem Gesellschaftsvertrag dieser Gesellschaft festgeschrieben."
2. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen, wird der Geschäftsführer der Stadtwerke Prenzlau GmbH ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren.“
Abstimmung: 6/3/1 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Änderung Gesellschaftsvertrag Wohnbau GmbH Prenzlau DS-Nr.: 56/2017 Beschluss: Version: 1
„1. Der Gesellschaftsvertrag der Wohnbau GmbH Prenzlau ist im § 2 "Öffentlicher Zweck und Gegenstand des Unternehmens" wie folgt zu ergänzen: "Die Gesellschaft kann ferner unter Beachtung der gemeinderechtlichen Vorschriften der BbgKVerf eine Gesellschaft gründen, die durch die Errichtung und den Betrieb eines Campingplatzes mit Ferienhausanlage in Prenzlau dem öffentlichen Zweck der Tourismusförderung und der Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen in Prenzlau dient. Diese Beteiligung bedarf nach Art und Umfang der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau. Die Regelungen des § 96 BbgKVerf sind auch in dem Gesellschaftsvertrag dieser Gesellschaft festgeschrieben."
2. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen, wird der Geschäftsführer der Wohnbau GmbH Prenzlau ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren.“
Abstimmung: 6/3/1 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Fortschreibung) für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau DS-Nr.: 45/2017
Der Zweite Beigeordnete geht darauf ein, dass der Flächennutzungsplan circa alle 15 Jahre erneuert werden sollte und stellt heraus, dass die einzelnen Flächennutzungspläne aus den Jahren 1997 - 2001 stammen und eine Aktualisierung deshalb geboten war. Er fügt hinzu, dass es trotz einer Rücknahme von Bauflächen ausreichend Flächen gibt, um den Bedarf an Eigenheimstandorten unter Beachtung der langfristigen demographischen Entwicklung zu decken. Positiv zu erwähnen ist auch, dass diese gesamten Flächen landesplanerisch genehmigt sind.
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand August 2016, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand Mai 2017 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) sowie der Umweltbericht mit integriertem Landschaftsplan (Anlage 4) werden gebilligt.
3. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand Mai 2017, bestehend aus Planzeichnung incl. Beiplänen, Begründung und Umweltbericht mit integriertem Landschaftsplan incl. Beiplänen, wird zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Mit dem Entwurf werden die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. “
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 47/2017
Der Vorsitzende sagt an, dass Frau Moritz von der Denker und Wulf AG im Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung angeboten hat, die Summe zur Sicherung der Rückbauverpflichtung in der Anlage 1 zur DS 47/2017 im § 1 Absatz 6 von 70.000,00 € pro WEA auf 100.000,00 pro WEA zu erhöhen und dieses Angebot seitens der Ausschussmitglieder angenommen wurde.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass der geänderte einseitig durch die Denker und Wulf AG unterzeichnete Durchführungsvertrag bereits vorliegt.
Herr Brämer möchte wissen, auf welcher Grundlage diese Zahlen ermittelt werden und ob zeitliche Anpassungen (allgemeine Preissteigerung) vorgesehen sind.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass die Denker und Wulf AG bereits einige Repoweringverfahren erfolgreich durchgeführt hat und diese Zahlen auf den Erfahrungswerten beruhen. Er ist der Meinung, dass diese Zahlen belastbar sind.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass man keine absolute Sicherheit erreichen kann und auch keine utopischen Forderungen aufgestellt werden sollten. Er hält die festgelegte Summe für ausreichend, zumal beim Abriss bisheriger Metallmasten die Windkraftfirmen damit sogar Geld verdient haben.
Beschluss: Version: 1
„ Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und dem Vorhabenträger, der Denker & Wulf AG, Windmühlenberg, 24814 Sehestedt, vertreten durch den jeweils alleinvertretungsberechtigten Vorstand Torsten Levsen oder Rainer Newe, wird bestätigt. “
Abstimmung: 9/1/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 48/2017
Herr Pietsch erläutert im Auftrag des Bürgermeisters, dass in der Anlage 1 zu der Drucksache 48/2017 die Seiten 21 - 23 und die Seite 49 auszutauschen sind und die Änderungen jeweils farblich markiert sind.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass es sich bei den Änderungen um Ergänzungen im Zusammenhang mit der Vodafone GmbH handelt. Diese wurde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten, hat jedoch auch nach Fristsetzung nicht reagiert, sodass die Stadt Prenzlau davon ausgeht, dass von der aktuellen Planung keine zu vertretenden Belange berührt sind. Diese Fehlmeldung war in den ursprünglichen Unterlagen noch nicht enthalten.
Herr Brämer fragt, ob es zur Ableitung des erzeugten Stromes einen neuen Sachstand gibt.
Der Zweite Beigeordnete verneint.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg", wird zur Satzung erhoben (Anlage 2). Die Begründung sowie der Umweltbericht, (Anlage 3) werden gebilligt.“ Abstimmung: 9/1/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. 5. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) DS-Nr.: 52/2017
Der Vorsitzende äußert, dass es in Blindow zu Problemen mit der Zustellung gekommen sei. Der Rodinger wurde verteilt, jedoch enthielt dieser kein Amtsblatt, obwohl eines hätte enthalten sein müssen.
Der Bürgermeister sagt zu, dass dieser Sachverhalt geprüft wird.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) vom 18.11.1999 in der derzeit geltenden Fassung.“
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Nutzungsordnung für den Tierfriedhof "Kleine Heide Prenzlau" DS-Nr.: 39/2017
Der Vorsitzende äußert, dass er die Lage unmittelbar neben der „Familienwiese“ für ungünstig hält.
Der Bürgermeister antwortet, dass man den Tierfriedhof aufgrund des Bewuchses von der „Familienwiese“ aus nicht wahrnehmen wird, diese Stelle jedoch aus 2 Gründen ausgewählt wurde. Zum einen wegen des Baumbestandes, der sich für diese Nutzung gut eignet und zum anderen muss es eine gewisse Distanz zur vorhandenen Waldruhestätte geben.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Nutzungsordnung des Tierfriedhofs "Kleine Heide Prenzlau" ( Anlage1). “
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Entgeltordnung für die Nutzung des Tierfriedhofs "Kleine Heide Prenzlau" DS-Nr.: 46/2017
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entgeltordnung des Tierfriedhofs "Kleine Heide Prenzlau" (Anlage). “
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Vergabe Essenversorgung städtischer Kindertagesstätten und Schulen DS-Nr.: 51/2017
Der Vorsitzende fragt, ob sich der Landkreis Uckermark mit der Essenversorgung des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums durch die Sodexo SCS GmbH anschließen wird.
Der Erste Beigeordnete bejaht dies.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Versorgung mit Frühstück/Mittag/Vesper für Kinderkrippen und Kindergärten und Mittag für Horte und Schulen sowie Vesper in Horten der Stadt Prenzlau an Sodexo SCS GmbH, NL Berlin/GDS GmbH, Radeberg für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2021 (mit Option der Verlängerung um 2 Jahre bis zum 31.12.2023). “
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 16. Überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung - Zuschuss Essengeld DS-Nr.: 42/2017
Der Bürgermeister berichtet von einem Erörterungstermin beim Verwaltungsgericht Potsdam bezüglich des Mittagessens. Der Kläger forderte nunmehr den gesamten Preis zurück und zweifelte das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Brandenburg an. Nach Begründung durch den Richter, dass die 1,50 € und selbst die im Raum stehenden 1,70 € Eltern-Eigenanteil sehr sozial sind, zog der Kläger die Klage zurück.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 150.000,00 € für den Zuschuss Essengeld. “
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 17. Jahresabschluss 2015

TOP 17.1 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 DS-Nr.: 24/2017
Beschluss: Version: 1
„1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2015 (Anlage).
2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015. “
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 17.2 Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2015 der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 50/2017
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis. TOP 18. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 18.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2017) DS-Nr.: 43/2017
Der Zweite Beigeordnete erläutert die Position Gebietsbeauftragter. Er hält fest, dass dieser Gebietsbeauftragte im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS)“ eingesetzt wurde und zu 2/3 gefördert wird. Der Eigenanteil von 1/3 wird durch die 5 Teilnehmerkommunen geteilt.
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 18.2 Mitteilungen über Vergaben VOB und VOL DS-Nr.: 44/2017
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 18.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. Quartal 2017 DS-Nr.: 49/2017
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 18.4 Regenentwässerung Garagenkomplex am Robert-Schulz-Ring DS-Nr.: 53/2017
Der Zweite Beigeordnete stellt für die nächste Beratungsfolge eine Drucksache in Aussicht.
Herr Hoppe bittet um eine Übersicht über die Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden.
Der Bürgermeister erläutert kurz die Eigentumsverhältnisse und stellt heraus, dass die Stadt Prenzlau zu 100 % Eigentümerin der Grundstücke ist. Eine entsprechende Flurkarte wird der beabsichtigten Drucksache dann beigefügt.
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

weitere Mitteilung:
Der Bürgermeister teilt mit, dass in der Partnerstadt Uster ein ganz seltener Uster- Apfelbaum, der als ausgestorben galt, wiedergefunden wurde. Aus diesem Baum wurden 200 kleine Bäumchen gezogen. Den Baum Nr. 3 hat die Stadt Prenzlau als Geschenk erhalten. Am 01.07.2017 feierte die Gartensparte „Apfelblüte“ ihr 35. Gartenfest. Zu diesem Anlass wurde der Baum an die „Apfelblüte“ übergeben und wird dort hoffentlich gut gedeihen.

TOP 19. Anfragen der Ausschussmitglieder
Frau Kaufmann spricht den Bereich im Robert-Schulz-Ring am BBVP e. V. an und äußert, dass nach ergiebigen Niederschlägen dort immer Wasser steht. Sowohl auf der Straße als auch auf dem Gehweg.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass kürzlich eine Spülung stattgefunden hat und die Rohrleitung in dem Bereich wahrscheinlich ausgetauscht werden muss.
Zum Gehweg äußert Frau Oyczysk, dass dieser ebenfalls geprüft wird, sie aber davon ausgeht, dass alles mit diesem Abfluss zusammenhängt.
Frau Karstädt spricht die Kreuzung Brüssower Allee/ Siedlungsstraße/ Feldstraße an und fragt ob es stimmt, dass es dort zu Baumaßnahmen kommt.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass es einen Vor-Ort-Termin gab und dieser Bereich als Unfallhäufungsstelle ausgewiesen wurde. Es soll eine Blockmarkierung und eine Querungshilfe geben. Die Maßnahme wird für den Haushalt 2018 eingeplant, da diese einen höheren finanziellen Umfang haben wird.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass solche Angelegenheiten in der Unfallkommission geklärt werden müssen und sich auch durch die Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers erwartungsgemäß etwas hinziehen.

TOP 20. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 17.44 Uhr.

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Niederschrift HAU-A vom 03.07.2017 (öffentlich) (56.8 KB)

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