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Beschlussvorlage 51/2017
Vergabe Essenversorgung städtischer Kindertagesstätten und Schulen

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Drucksache 51/2017 (27.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.07.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Versorgung mit Frühstück/Mittag/Vesper für Kinderkrippen und Kindergärten und Mittag für Horte und Schulen sowie Vesper in Horten der Stadt Prenzlau an Sodexo SCS GmbH, NL Berlin/GDS GmbH, Radeberg für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2021 (mit Option der Verlängerung um 2 Jahre bis zum 31.12.2023).

Begründung

Im Rahmen des europaweiten Offenen Vergabeverfahrens nach Vergabeverordnung (VgV) gingen zwei Angebote ein (Angebot 1 – Sodexo SCS GmbH, NL Berlin/GDS GmbH, Radeberg; Angebot 2 – aus datenschutzrechtlichen Gründen wird zum unterlegenen Bieter kein Firmenname aufgeführt).

Der Bieter des Angebotes 2 reichte die auf dem Postweg übermittelten Angebote ohne Unterschrift ein, was jedoch Voraussetzung gem. § 53 Abs. 6 VgV ist. Da der Bieter mit der Angebotsabgabe keine von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke verwendet hat, ist keine rechtsverbindliche Unterschrift an der dafür vorgesehenen Stelle auf dem Formblatt 633 erfolgt. Auch die mitgelieferten Anschreiben für Los 1 und Los 2 sind nicht unterschrieben worden, so dass eine Prüfung unterbleiben konnte, ob diese Unterschriften hilfsweise die notwendige Unterschrift hätten ersetzen können. Die Angebote für Los 1 und Los 2 entsprechen damit nicht dem gesetzlichen Schriftformerfordernis und sind zwingend gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV auszuschließen.
Daneben wurden mit dem Angebot nicht alle geforderten Unterlagen eingereicht. Davon waren auch leistungsbezogene Unterlagen im Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien, für die eine Nachforderung gem. § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen ist, betroffen. Dazu gehören unter anderem die prozentuale Höhe des geldwerten Anteils am Gesamtwareneinsatz für die regionalen Produkte, die Reaktionszeit im Rahmen des Beschwerdemanagements, Aussagen im Versorgungskonzept und die vorgegebenen Preisangaben. Das Fehlen dieser geforderten Unterlagen und Preisangaben führte ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes für die Lose 1 und 2 gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 und 5 VgV.
Das Unternehmen wurde mit Schreiben vom 04.05.2017 über den Ausschluss des Angebotes für Los 1 und 2 informiert.
Das Angebot 1 ist für die Lose 1 und 2 frist- und formgerecht eingegangen und enthält die geforderten Preise einschließlich der Angabe des geldwerten Anteils der regionalen Produkte am Gesamtwareneinsatz innerhalb von 4 Wochen. Die Firma Sodexo SCS GmbH, Niederlassung Berlin bildet mit der Firma GDS Gastronomische Dienstleistungsund Service GmbH aus Radeberg eine Bietergemeinschaft. Das Angebot wurde von beiden Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschrieben. Das Angebot ist vollständig, es enthält alle geforderten Unterlagen. Vor allem aus dem Versorgungskonzept ist erkennbar, dass die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses für beide Lose eingehalten werden. Die Musterspeisepläne spiegeln wider, dass die Anforderungen an die Speiseplangestaltung entsprechend der DGE-Qualitätsstandards beachtet werden.
In einem Aufklärungsgespräch am 12.05.2017 wurde geklärt, dass das Angebot für Los 1 entsprechend des Leistungsverzeichnisses in den Kindertagesstätten eine Menülinie (hier die DGE-Menülinie) mit freier Komponentenwahl bei den Sättigungs- und Gemüsebeilagen beinhaltet. Im Los 2 ist die zertifizierte Menülinie aus drei Mittagessen frei wählbar. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass zu 75 % Fachpersonal beschäftigt ist. Mit einer Höhe von 65 % am geldwerten Anteil der regionalen Produkte am Gesamtwareneinsatz innerhalb von 4 Wochen ist auch die vorrangige Verwendung von Produkten (über 50 %) aus der Region erfüllt. Laut der Musterspeisepläne für die einzelnen Altersgruppen sind die wesentlichen Komponenten des Frühstücks, des Mittagessens und der Vesper regionale Produkte und stammen laut Lieferantenliste von Lieferanten aus dem vorgegebenen Umkreis von 150 km um Prenzlau herum.
Demnach hat die Vergabe an die Fa. Sodexo SCS GmbH, NL Berlin/GDS GmbH, Radeberg zu erfolgen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Sport und Soziales

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