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Beschlussvorlage 48/2017
Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 48/2017 (17.1 KB)

Anlage 1 zur Drucksache 48/2017 (440.1 KB)

Anlage 2 zur Drucksache 48/2017 (2.6 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 13.07.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg", wird zur Satzung erhoben (Anlage 2). Die Begründung sowie der Umweltbericht, (Anlage 3) werden gebilligt.

Anlagen:
Anlage 1 - Abwägungsunterlagen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB, Stand 31.05.2017
Anlage 2 - Planzeichnung, Stand 31.05.2017
Anlage 3 - Begründung mit Umweltbericht, Stand 31.05.2017 Ergänzende Fachgutachten: Schallimmissionsprognose (ohne Berechnungsberichte), Stand 13.10.2016 Schattenwurfgutachten (ohne Berechnungsberichte), Stand 12.10.2016 Fledermausuntersuchung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stand 06.02.2016 avifaunistische Kartierung Brut-, Zug- und Rastvögel 2014/15, Stand Oktober 2015 Endbericht avifaunistische Kartierung 2014/15, Stand Januar 2016 artenschutzrechtlicher Fachbeitrag "Avifauna", Stand 11.07.2016
Die Anlagen werden digital bereit gestellt.

Begründung

Gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch hat die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde aus dem Teil-Flächennutzungsplan Güstow, Stand 16.12.1999, entwickelt. Der Bebauungsplan bedarf daher keiner Genehmigung durch die höhere Genehmigungsbehörde. Im Zuge der aktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und nach Erlangung der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes werden die Sonderbauflächen Wind sowie die vereinbarten Kompensationsmaßnahmen im Flächennutzungsplan dargestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt vollständig im Windeignungsgebiet Güstow des seit 18.10.2016 rechtswirksamen sachlichen Teilregionalplans "Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung" Uckermark-Barnim.
Die Vorhabenträgerin hat zum Zeitpunkt der Stadtverordnetenversammlung die Verfügungsberechtigung zur Überplanung bzw. Nutzung der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nachzuweisen. Eine entsprechende Mitteilung erfolgt spätestens vor Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung.
Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung (Anlage 4) beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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