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Beschlussvorlage 30/2017
Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbesschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" der Stadt Prenzlau, Ortsteil Schönwerder

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Drucksache 30/2017 (98.9 KB)

Anlage 1 zur DS 30-2017 (1.4 MB)

Anlage 2 zur DS 30-2017 (1.3 MB)

Anlage 3 zur DS 30-2017 (368.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, Herr Robert Wesenberg, wohnhaft in 17291 Prenzlau, Kietzstraße 2, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird zugestimmt. Der Geltungsbereich sowie die Planungsziele sind im Antrag (Anlage 1) dargestellt.
2. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich, einer Teilfläche des Flurstücks 87/1 der Flur 1 in der Gemarkung Schönwerder, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Von der frühzeitigen Beteiligung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
3. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" wird in der vorliegenden Fassung vom März 2017 (Anlage 2) beschlossen. Der Entwurf der Begründung (Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung vom März 2017 gebilligt.
4. Die Unterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder", bestehend aus Planzeichnung und Begründung, werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
5. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und Begründungsentwurf einzuholen.

Anlagen:
Anlage 1 - Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" vom 08.02.2017 mit Übersichtsplan
Anlage 2 - Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" der Stadt Prenzlau (Stand März 2017)
Anlage 3 - Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" der Stadt Prenzlau (Stand März 2017) Die Anlagen werden digital ausgereicht.

Begründung

Planungsziele
Der in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) dargestellte räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 87/1 der Flur 1, Gemarkung Schönwerder in einem Umfang von etwa 0,19 ha. Innerhalb des o.g. Geltungsbereichs sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses geschaffen werden. Die Erschließung des Geltungsbereiches ist durch den Wiesenweg gesichert. Der Planungsraum befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage Schönwerder. Planungsziel ist die Nachverdichtung von Flächen als Maßnahme der Innenentwicklung. Für den vorliegenden Fall darf ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, weil in ihm eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. b) BauGB genannten Schutzgüter, Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie Europäischer Vogelschutzgebiete, durch die beabsichtigen Festsetzungen sind nicht zu befürchten. Aus diesem Grund wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Flächennutzungsplan
Aktuell wird der Gesamtflächennutzungsplan für das Gemeindegebiet fortgeschrieben. Im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wurde die Fläche als Mischgebietsfläche ausgewiesen. Die Gemeinsame Landesplanung hat in ihrer Stellungnahme zum Vorentwurf vom 14.12.2016 dargelegt, dass die dargelegten Planungsabsichten im Gemeindegebiet keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennen lassen. Da für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch den Vorhabenträger jedoch eine allgemeine Wohnnutzung beabsichtigt ist, wird im Flächennutzungsplanentwurf die Fläche in Allgemeines Wohngebiet (WA) umgewandelt, die mit den Zielen der Raumordnung ebenso vereinbar ist. Im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 S. 1 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Kostenübernahme/ Durchführungsvertrag
Die Planungs- und Erschließungskosten werden vollumfänglich durch den Vorhabenträger getragen. Ein Durchführungsvertrag wird geschlossen. Die Verfügungsberechtigung für das überplante Grundstück wurde nachgewiesen.

Verfahren
Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Gem. § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Beteiligung des Ortsbeirates Schönwerder
Der Ortsbeirat Schönwerder wurde in seiner Sitzung am 22.02.2017 über die geplante Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wiesenweg Süd Schönwerder" unterrichtet. Ein positives Votum wurde gegeben.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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