Abschließende Beratung in der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Wortlaut:
Der 1. Beigeordnete wurde am 10. Dezember 2016 darüber in Kenntnis gesetzt, dass diverse Geschäfte am 11. Dezember 2016 öffnen werden. Daraufhin wurde durch den 1. Beigeordneten am 10. Dezember 2016 angekündigt dies prüfen zu lassen. Was hat der 1. Beigeordnete unternommen? Wurde das Ordnungsamt in Kenntnis gesetzt? Wenn nein, warum nicht andere Ordnungs- bzw. Sicherungsbehörden in Kenntnis gesetzt?
Antwort des Bürgermeisters:
In Beantwortung zur Anfrage 26/2017 verweise ich auf die DS 16/2017. Der Sachverhalt wurde detailliert dargestellt. Aus diesem Grund ist eine weitere Beantwortung aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
Stadtverordneter Hildebrandt