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Wichtige Information zum Schuldner- und Vermögensverzeichnis

27.03.2014

"Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.07.2009 (BGBl. I Nr.48) wurde ab dem 01.01.2013 das Verfahren zur Erteilung der Vermögensauskunft (bisher eidesstattliche Versicherung) und die Verwaltung der Daten grundlegend geändert, so dass ein zentrales Schuldnerverzeichnis (bundesweite Schuldnererfassung) eröffnet wurde", informiert Bürgermeister Hendrik Sommer. "Für die Führung des zentralen Schuldnerverzeichnisses ist im Land Brandenburg das Amtsgericht Nauen verantwortlich. Dort werden die Daten elektronisch gespeichert und verwaltet", ergänzt die Amtsleiterin Kämmerei Kerstin Graef. Da die Stadtkasse Prenzlau gleichzeitig auch Vollstreckungsbehörde ist, werden von dort Schuldner- und Vermögensdaten an das zentrale Schuldnerverzeichnis übergeben. Es sind nicht mehr nur ausschließlich die Gerichtsvollzieher für die Abnahme der Vermögensauskunft zuständig. In das Schuldnerverzeichnis werden Personen eingetragen, die die Auskunft zum Vermögensverzeichnis erteilt haben, die der Vorladung zum Erstellen des Vermögensverzeichnisses nicht nachgekommen sind (Nachweis von Zahlungsunwilligkeit) oder über deren Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.Informationen aus diesem Verzeichnis sind für viele Unternehmer und auch für einzelne Bürger im täglichen Geschäftsverkehr sinnvoll. Alles in allem ist der Eintrag in einem der Verzeichnisse oder gar in beiden ein erheblicher Nachteil für den Schuldner, da viele Firmen durch diese Eintragungen auf das Zahlungsverhalten zukünftiger Kunden schließen und somit Verträge u. U. verweigert werden.

"Auskünfte aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis können nur schriftlich, unter der genauen Bezeichnung des Schuldners, beim Amtsgericht Nauen beantragt werden. Das Interesse an der Auskunft ist zu begründen. Weitere Informationen sind unter der Webseite des Amtsgerichtes zu finden", sagt Kerstin Graef.

Sie erreichen das zentrale Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht Nauen wie folgt:

Amtsgericht Nauen
Paul-Jerchel-Str. 9
14641 Nauen
Email: poststelle@agnau.brandenburg.de
Telefon: 03321-4452-104
Fax: 03321-4452-125

Auskünfte sind kostenpflichtig.

Alle Bürger, gegen die seitens der Stadt Prenzlau Forderungen bestehen, werden gebeten, so Bürgermeister Hendrik Sommer, sich unverzüglich mit der Vollstreckung in Verbindung zu setzen, um geeignete Maßnahmen (z. B. Ratenzahlungen) zu vereinbaren, um eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis und die Abgabe der Vermögensauskunft zu vermeiden.

 

Ansprechpartner:

Frau K. Conrad
Kämmerei
SGL Vollstreckung

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