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Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung)

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 04/2006 vom 05.07.2006, Seite 13

geändert durch 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau, (Friedhofsgebührensatzung)

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 07/2010 vom 14.07.2010, Seite 16

§ 1

Gebührengegenstand

Für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe und deren Einrichtungen in Prenzlau, Friedhofstraße 38, Alexanderhof und Schönwerder, die Trauerhallen in Dauer, Güstow und Seelübbe sowie für die Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren gemäß dieser Satzung erhoben.

§ 2

Grabstellennutzungsgebühren

(1) Die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes beträgt für

1. Reihengrabstellen

1.1 Grabstellen für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr(20 J.) 480,00 €

1.2 Grabstellen für über 6 Jahre alte Personen (20 J.) 790,00 €

2. Wahlgrabstellen

2.1 Wahlgrabstellen für Erdbestattung (30 J.) 1200,00 €

Für Mehrfachgrabstellen gilt der mit der Grabstellenanzahl vervielfachte Gebühren-satz

2.2 wandelbare Wahlgrabstelle pro m² (30 J.) 540,00 €

3. Urnengrabstellen

3.1 Urnenwahlstellen für 4 Urnen je Grabstelle (30 J.) 630,00 €

3.2 Urnenreihenstellen für 2 Urnen je Grabstelle (20 J.) 400,00 €

3.3 Urnengemeinschaftsanlage (40 J.) 330,00 €

3.4 Urnennische für 2 Urnen in Urnenwand (30 J.) 975,00 €

(2) Für die Verlängerung der Nutzungszeit sind für jedes Jahr bei Wahlgrabstellen nach Abs.1 Nr.2 sowie Urnenwahlstellen nach Abs.1 Nr.3.1 für jedes Jahr 1/30 der vorgenannten Gebühr zu entrichten. Diese Gebühren sind vor Aushändigung der Ur-kunde über die Verlängerung zu entrichten.

§ 3

Bestattungsgebühren

Die Gebühr für das Anfertigen eines Grabes für einen Sarg bzw. eine Urne ein-schließlich Verfüllen und Herrichten des Grabbeetes beträgt bei:

1. Grabstellen für Erdbestattungen

1.1 Grabstellen für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 155,00 €

1.2 Grabstellen für über 6 Jahre alte Personen 560,00 €

2. Urnengrabstellen 78,00 €

§ 4

Ausgrabungen und Umbettungen

1. Ausgrabungen

1.1 Ausgrabung einer Urne 180,00 €

1.2 Ausgrabung einer Kinderleiche bis zum 6. Lebensjahr 434,00 €

1.3 Ausgrabung einer Leiche über 6 Jahren 485,00 €

2. Umbettungen

Die Gebühren nach 1.1 bis 1.3 schließen nicht die Kosten für eine Wiederbestat-tung auf dem gleichen Friedhof ein. Diese sind nach den Sätzen gem. § 3 zu ent-richten. Die Wiederbeisetzung auf einem anderen Friedhof der Stadt Prenzlau wird ebenfalls nach den Sätzen gem. § 3 berechnet.

§ 5

Benutzung der Friedhofseinrichtungen

1. Benutzung der Trauerhalle 60,00 €

§ 6

Dienstleistungen für Bestattungen

1. Nutzung Aufbahrungsraum pro Tag 11,00 €

2. Trägerleistung pro Träger und Stunde 35,00 €

§ 7

Grabpflege

1. 20 Jahre Rasenpflege auf Reihengräbern ohne Pflanzbeet

mit ebenerdigem Grabmal 315,00 €

2. 20 Jahre Rasenpflege auf Reihengräbern ohne Pflanzbeet

mit nicht ebenerdigem Grabmal 475,00 €

3. Rasenpflege auf wandelbaren Wahlgräbern je m² und Jahr 7,00 €

4. Beräumung einer Grabstelle pro Arbeitsstunde 35,00 €

5. Verkauf von 60 l Kies für Grabpflege 1,50 €

§ 8

Friedhofsverwaltungsgebühren

1. Zulassungsgebühren für Gewerbetreibende auf

städtischen Friedhöfen (Zeitdauer 2 Jahre) 75,00 €

2. Einmalige Zulassungsgebühren für Gewerbetreibende auf

städtischen Friedhöfen (Tageszulassung) 15,00 €

3. Erstellen einer Graburkunde incl. Porto 12,00 €

4. Urnenversand 10,00 €

§ 9

Gebührenschuldner

Zur Zahlung der Gebühren ist derjenige verpflichtet, der die Einrichtungen der kom-munalen Friedhöfe der Stadt Prenzlau oder die sonstigen Leistungen der Friedhofs-verwaltung in Anspruch nimmt bzw. in Auftrag gegeben oder beantragt hat.

Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.

§ 10

Fälligkeit

Alle Friedhofsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebüh-renbescheides fällig.

§ 11

Inkrafttreten

Die vorstehende Lesefassung der Satzung ist mit ihrer o. g. Bekanntmachung seit dem 15.07.2010 in Kraft.

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