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Entgeltordnung für die Benutzung des Seebades in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau Nr. 06/2011 vom 28.09.2011, Seite 10

Inhaltsverzeichnis:
1. Eintrittsentgelte
2. Entleihungen
3. Sonderentgelte
4. Inkrafttreten

1. Eintrittsentgelte:

1.1

  • Erwachsene 2,00 €

1.2

  • Kinder ab dem vollendeten siebenten Lebensjahr 0,50 €
  • Jugendliche und Schüler ab dem 14. Lebensjahr 1,00 €

Eintrittskarten gelten nur für den Tag der Ausgabe und berechtigen
nur zum einmaligen Betreten des Seebades.

1.3 Saisonkarte (20 Besuche)

  • Erwachsene 20,00 €
  • Erwachsene Inhaber des Sozialpasses der Stadt Prenzlau 10,00 €
  • Kinder ab dem vollendeten siebenten Lebensjahr 8,00 €
  • Inhaber des Sozialpasses der Stadt Prenzlau ab dem vollendeten siebenten Lebensjahr 4,00 €
  • Jugendliche und Schüler ab dem 14. Lebensjahr 15,00 €
  • Inhaber des Sozialpasses der Stadt Prenzlau ab dem 14. Lebensjahr 7,50 €

Saisonkarten gelten nur für die jeweilige Sommersaison.

1.4. Schwimmlehrgänge:
Für Schwimmlehrgänge wird ein Entgelt nach gesonderter Vereinbarung erhoben. Berechnungsgrundlage sind die jeweiligen Stundensätze der Schwimmmeister. Eintritts- und Saisonkarten sind nicht übertragbar. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Für verlorene Eintritts- oder Saisonkarten wird kein Ersatz geleistet.

2. Entleihungen:
2.1 Strandkorb pro Tag 3,50 €

2.2 Liegestuhl/Campingliege pro Tag 2,50 €

2.3 Aufbewahrung von Wertsachen und Bargeld bis 50,00 € pro Tag 2,00 €

3. Sonderentgelte:
3.1 Ohne gültige Eintrittskarte 15,00 €

3.2 Reinigungsentgelt für Verunreinigungen 15,00 €

3.3 Sonderveranstaltungen: Die Entgelte werden auf der Grundlage einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung erhoben.

4. Inkrafttreten:
Die vorstehende Lesefassung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

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Satzung 52.2 (12.1 KB application/pdf)