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Entgeltordnung Schulräume

Entgeltordnung der Stadt Prenzlau für die Überlassung von Schulräumen in
den Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 04/2003 vom 23. 07. 2003, Seite 12

Inhaltsverzeichnis:
§ 1 Gegenstand der Entgeltordnung
§ 2 Entgeltschuldner
§ 3 Zahlung der Entgelte und Fälligkeit
§ 4 Höhe der Entgelte
§ 5 Vertragsabschluss
§ 6 Inkrafttreten

§ 1 Gegenstand der Entgeltordnung
Die Stadt Prenzlau erhebt für die Überlassung von allgemeinen Klassenräumen, Aula und Fachräumen in den Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau Entgelte.

§ 2 Entgeltschuldner
Entgeltschuldner sind natürliche und juristische Personen, die die Nutzung der Schulräume beantragt und einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet haben.

§ 3 Zahlung der Entgelte und Fälligkeit
1. Die Zahlungspflicht der Nutzer beginnt mit Abschluss eines Nutzungsvertrages.
2. Die Zahlungspflicht erlischt, wenn der Nutzer 5 Werktage vor Vertragsbeginn die Nutzung schriftlich kündigt.
3. Die Zahlung erfolgt auf der Grundlage des vertraglich festgelegten Entgeldes.

§ 4 Höhe der Entgelte
Die Entgelte betragen je Stunde:
1. Diesterweggrundschule
a) allgemeiner Klassenraum 30,00 €
b) Fachraum 110,00 €
c) Aula 140,00 €
d) Speisesaal 40,00 €

2. Pestalozzi-Grundschule
a) allgemeiner Klassenraum 40,00 €
b) Fachraum 150,00 €
c) Speisesaal 60,00 €

3. Artur-Becker- Grundschule
a) allgemeiner Klassenraum 35,00 €
b) Fachraum 140,00 €
c) Aula 170,00 €
d) Speisesaal 50,00 €

4. Grundschule Dedelow
a) allgemeiner Klassenraum 40,00 €
b) Fachraum 160,00 €

5. Städtisches Gymnasium
a) allgemeiner Klassenraum 40,00 €
b) Fachraum 145,00 €
c) Aula 180,00 €
d) Speisesaal 50,00 €
Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister.

§ 5 Vertragsabschluss
Das Amt für Schulen, Kultur und Sport wird ermächtigt, dem Charakter der
Veranstaltung, dem Ort, der Zeit sowie dem Veranstaltungstag  entsprechend, die Entgeltordnung anzuwenden und entsprechende Verträge mit Dritten abzuschließen.

§ 6 Inkrafttreten
Die vorstehende Lesefassung ist mit ihrer o. g. Bekanntmachung seit dem 24. 07. 2003 in Kraft.

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