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Richtlinie private Entgelte für die Nutzung der Gemeinderäume in den Ortsteilen der Stadt Prenzlau

Die Stadt Prenzlau erhebt für die Nutzung der Gemeinderäume in den Ortsteilen Entgelte nach folgenden Grundsätzen:

Freie Nutzung

Die Nutzung der Räume ist unentgeltlich für:

  • Sitzungen der Ortsbeiräte
  • 4 traditionell ortsübliche Veranstaltungen (z.B. Erntefest)
  • Sprechstunden und Beratungen des Ortsvorstehers
  • dienstliche Veranstaltungen und Beratungen der Stadtverwaltung
  • Nutzung als Wahlbüro

Entgelte für die private Nutzung der Räume durch Dritte (natürliche und juristische Personen)

Verträge werden nur mit volljährigen Vertragspartnern geschlossen.

Ortsteil
Räume Nutzungsdauer
halber Tag bis 6 h
ganzer Tag > 6 h
Entgelt
Alexanderhof Gemeindehaus
Nur beide Räume zusammen:
großer Versammlungsraum
kleiner Versammlungsraum
halber Tag
ganzer Tag
25,00 €
50,00 €
Dauer Gemeindesaal
(rechts von Gaststätte)
halber Tag
ganzer Tag
30,00 €
60,00 €
Dedelow
Gemeinderaum
Versammlungsraum und Küche
ganzer Tag
halber Tag
80,00 €
40,00 €
Okt.-März   April-Sept.
Güstow Kulturhaus
Versammlungsraum Erdgeschoss
halber Tag
ganzer Tag
25,00 €  20,00 €
50,00 €  25,00 €
Güstow Saal halber Tag
ganzer Tag
50,00 €  35,00 €
100,00 €  75,00 €
Klinkow
Freizeitzentrum
Veranstaltungsraum Erdgeschoss und Küche
 
Saal, Ausschank, Küche
Saal, Ausschank, Küche und Galerie/ Empore
 
Versammlungsraum Erdgeschoss

ganzer Tag

ganzer Tag
ganzer Tag

ganzer Tag

50,00 €

150,00 €
250,00 €

30,00 €
Schönwerder Gemeindezentrum
großer und kleiner Raum
 
kleiner Raum
 
halber Tag
ganzer Tag
 
halber Tag
ganzer Tag
60,00 €
120,00 €
 
25,00 €
45,00 €

Entgelte für die Verleihung von Einrichtungsgegenständen an private Dritte für Veranstaltungen außerhalb der o. g. Nutzungsobjekte (außer OT Klinkow und OT Schönwerder)

Einzelmobiliar Stuhl je Tag 1,00 €

Tisch je Tag 5,00 €

Partykette je Tag 5,00 €

Grundsätze für die Überlassung von Räumen

Der Entgeltanspruch besteht nach Vertragsabschluss unabhängig davon, ob die Räume durch den Nutzer tatsächlich genutzt wurden. Das Entgelt wird ausschließlich zur anteiligen Deckung der Betriebskosten (Heizung, Wasser, Strom, Müll, Versicherungen etc.) und der Instandhaltungskosten erhoben, jedoch nicht für das Bereitstellen von Verbrauchsmaterialien.

Das Entgelt ist auf eines der Konten der Stadt Prenzlau

Sparkasse Uckermark

BLZ: 170 560 60

Konto: 3 424 000 093

VR-Bank Uckermark-Randow e. G.

BLZ: 150 917 04

Konto: 100 005 077

oder bar an die Stadtkasse zu zahlen. Mit Einverständnis des Ortsvorstehers kann das Entgelt auch dort bezahlt werden.

Die Nutzungsvereinbarung wird beim Ortsvorsteher abgeschlossen, der die Zweitschrift an das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften weiterleitet.

Mit dem Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften (Sachgebiet Gebäudemanagement) werden Nutzungsvereinbarungen nur auf Vorschlag und in Abstimmung mit dem Ortsvorsteher abgeschlossen.

Abweichend von vorstehender Regelung werden Nutzungsvereinbarungen für Jugendklubs auf Vorschlag bzw. nach Abstimmung mit dem Amt für Bildung, Kultur und Soziales durch die Ortsvorsteher oder dem Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften abgeschlossen.

Die Übergabe an den Nutzer und die Rückübernahme erfolgt anhand einer Check-Liste durch den Ortsvorsteher oder einen entsprechend Beauftragten bzw. durch das Amt für Bildung, Kultur und Soziales.

Der Nutzer darf die Mieträume nur zu dem im Vertrag genannten Zweck benutzen. Abänderungen des Nutzungszweckes bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter behält sich das Recht vor, mit sofortiger Wirkung von der Nutzungsvereinbarung zurückzutreten, sobald er Anhaltspunkte dafür hat, dass die Mieträume von extremistischen oder verfassungsfeindlichen Gruppen, Parteien oder sonstigen Vereinigungen genutzt werden soll.

Der Schlüssel für die Räumlichkeiten ist bis spätestens 12.00 Uhr am darauffolgenden Tage beim Ortsvorsteher bzw. dem Beauftragten abzugeben.

Der Nutzer stellt die gewünschte Raumordnung selbst her. Gehen Schlüssel verloren, hat der Nutzer die Kosten für die in erforderlichem Maße notwendige Erneuerung der Schließanlage zu tragen.

Nach Vereinbarung können vorhandenes Geschirr und elektrische Geräte genutzt werden. Tischdecken werden nicht zur Verfügung gestellt.

Der Nutzer wird verpflichtet:

- die ihm überlassenen Räumlichkeiten sowie alle in ihnen befindlichen Gegenstände und Arbeitsmittel sorgfältig zu behandeln und aufgetretene Beschädigungen der Stadt Prenzlau (Sachgebiet Gebäudemanagement, Tel. 03984/ 75 4123) umgehend zu melden

- die Räume nach Nutzung durchzusehen und in ordnungsgemäßem, sauberem Zustand zu übergeben

- die Kücheneinrichtungen bei Benutzung (Kaffee- und Teekochen) pfleglich zu behandeln

- nach Ende der Veranstaltung genutztes Geschirr des Vermieters in die Küche zu räumen und abzuwaschen; die Küchengeräte auszustellen

- Müll, Essenreste, Filtertüten etc. zu entsorgen

- die Heizungen herunterzudrehen, die technischen Geräte vom Stromnetz zu nehmen, alle Fenster zu verschließen sowie alle Außentüren abzuschließen

- nach Veranstaltungsende zu überprüfen und sicherzustellen, dass sich im Gebäude keine Personen mehr aufhalten

Der Mieter haftet gegenüber der Stadt Prenzlau während des Nutzungszeitraumes für alle durch ihn oder seine Gäste an Mobiliar, Inventar sowie allen weiteren Einrichtungen der Mietsache verursachten Schäden. Diese sind dem Vermieter anhand des dafür vorgesehenen Formulars anzuzeigen. Er ist insbesondere dafür verantwortlich, dass sich während des Mietzeitraumes keine Personen in den gemieteten Räumlichkeiten aufhalten, die dazu nicht autorisiert sind.

Downloads

Satzung 10.52 (28.1 KB application/pdf)