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Beschlussvorlage 136/2011
Beschluss über die geprüfte Jahresrechnung 2010

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Drucksache 136/2011 (21.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2011 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

1. Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung schließt sich dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2010 an und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung dem Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfers zu folgen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 zu. Sie beschließt damit zugleich die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 93 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes Brandenburg. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlos.
3. Der Prüfbericht wird vier Wochen öffentlich ausgelegt.

Anlagen:
Jahresrechnungsprüfbericht 2010
Die Anlage ist nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Gemäß § 93 (3) Gemeindeordnung beschließt die Gemeindevertretung über die geprüfte Jahresrechnung; zugleich entscheidet sie über die Entlastung des hauptamtlichen Bürgermeisters.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2010 erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Prenzlau gemäß den gemeinderechtlichen und den gemeindehaushaltsrechtlichen Grundlagen. (Auf Grund der kameralen Haushaltsführung Haushaltsjahr 2010 sind, gemäß Artikel 4 des Kommunalrechtsreformgesetzes, die bisherigen Regeln der Gemeindeordnung der Gemeindehaushaltsverordnung anzuwenden.)
Das Ergebnis ist in dem „Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2010 Stadt Prenzlau“ dargestellt. Der Prüfbericht wurde in der Verwaltung konstruktiv beraten. Stellungnahmen wurden in den Prüfbericht eingearbeitet.
Aus Prüfungssicht wird ein positiver Beschluss und eine uneingeschränkte Entlastung vorgeschlagen, da die Haushalts- und Kassenwirtschaft geordnet ist, sparsam und wirtschaftlich verfahren wurde und die Jahresrechnung ordnungsgemäß erstellt worden ist.
Im Punkt 1.2. des Prüfberichtes ist eine Übersicht über das Prüfungsergebnis enthalten, auf die verwiesen wird. Besonders beachtenswert ist, dass die geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 3.544.300,00 € nicht erforderlich wurde. Stattdessen konnte eine Rücklagenzuführung in Höhe von 1.996.634,80 € erreicht werden. Wesentlich hierzu beigetragen haben Gewerbesteuermehreinnahmen. Das positive Jahresrechnungsergebnis ist aber auch durch die Doppikeinführung ab dem Haushaltsjahr 2011 stark beeinflusst.
Da es sich um einen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes handelt, empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt dem Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung, sich dem Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010 anzuschließen und der Stadtverordnetenversammlung einen vorbehaltlosen Beschluss zu empfehlen.
Der § 93 (4) Gemeindeordnung verlangt nur die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses. Die Zustimmung zur vierwöchigen öffentlichen Auslegung des Prüfberichtes wird empfohlen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Rechnugsprüfungsamt

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