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Beschlussvorlage 132/2011
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2011

Downloads

Drucksache 132/2011 (26.2 KB)

Anlage zur DS 132/2011 (37.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2011 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2011 mit ihren Anlagen gemäß § 68 Brandenburgische Kommunalverfassung.

 

Anlagen:
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2011

 

 

 

 

 

Begründung

1. Allgemein
Gemäß § 65 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2011 mit ihren Anlagen wurde gemäß § 67 Abs.1 der BbgKVerf vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt und der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2010 zur Beschlussfassung vorgelegt und von dieser beschlossen.
Mit den Festsetzungen des Haushaltsplanes 2011 (Gemäß § 5 Nr. 4 b) der Haushaltssatzung ist eine Nachtragssatzung bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen/- auszahlungen ab einer Höhe von 300.000,00 € zu erlassen. Diese Summe ist sowohl im Ergebnis- als auch im Investitionshaushalt überschritten.
Für den investiven Teil der Baumaßnahme Bahnhofstunnel waren innerhalb des Jahres bereits eine überplanmäßige Auszahlung i. H. v. 600.000,00 € und eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 450.000,00 € erforderlich. Dieser Umstand löst bereits die Pflicht zum Erlass einer Nachtragssatzung aus. Weitere bereits entstandene überoder außerplanmäßige Aufwendungen bzw. geleistete über- oder außerplanmäßige Auszahlungen werden im Nachtragshaushaltsplan aus Gründen der Vollständigkeit und Transparenz ebenfalls veranschlagt.
Erhöhte Aufwendungen bzw. höhere Auszahlungen bei Investitionsmaßnahmen werden vorrangig durch Mehrerträge/ -einzahlungen bei der Gewerbesteuer kompensiert.
Nach Fertigstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Prenzlau zum 01.01.2011 können nunmehr mit dem Nachtragshaushalt auch die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten sowie die Aufwendungen für Abschreibungen angepasst werden.
Die Festlegungen zur Budgetierung bleiben gegenüber dem Haushaltsplan 2011 unverändert. Im Haushaltsjahr 2012 werden neue Budgetrichtlinien aufgestellt.
Der Stellenplan ändert sich gegenüber der durch die Stadtverordnetenversammlung am 14.04.2011 beschlossenen 1. Änderung des Stellenplans 2011 (vgl. Drucksache 16/2011) nicht.
Der mittelfristige Ergebnisplan weist bis zum Haushaltsjahr 2014 Überschüsse aus. Somit kann von einer ausreichenden dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt Prenzlau gesprochen werden.
Die rückläufige Tendenz der Überschussbeträge bis zum Haushaltsjahr 2014 zeigt aber auch, dass die Leistungsfähigkeit abnimmt und die Stadt Prenzlau mit weiteren Konsolidierungsmaßnahmen sowie striktem betriebswirtschaftlichen Handeln dieser Tendenz im mittelfristigen Ergebnisplan und der rückläufigen Tendenz im mittelfristigen Finanzplan entgegentreten muss.
Investitionen, die nicht die Landesgartenschau berühren, sollten vorerst weitestgehend zurückgestellt werden. Unabdingbare Zielstellung muss es sein, die dauerhafte Leistungsfähigkeit im finanziellen Bereich zu sichern. Nur in Höhe der Deckung aus Einzahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit sollte ein entsprechender Finanzhaushalt umgesetzt werden.

1.1 Landesgartenschau 2013
Der Nachtragshaushaltsplan 2011 und die mittelfristige Planung sind im Vorfeld geprägt durch umfassende Maßnahmen der Landesgartenschau im Jahre 2013. Gegenwärtig wird für den Durchführungs- und Investitionshaushalt der Landesgartenschau insgesamt von einem städtischen Eigenanteil der Stadt in Höhe von 7,3 Mio. € ausgegangen, bei Gesamtbruttokosten von 12,4 Mio. €.

1.2 Doppik-Einführung
Bei der Erarbeitung des ersten doppischen Haushaltes 2011 sind Planungsfehler aufgetreten. Insbesondere die Abgrenzung von Investitionen und Aufwand soll über den Nachtrag korrigiert werden. So wurde im Haushalt 2011 z. B. der Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter komplett als Aufwand geplant. Im Nachtragshaushaltsplan werden die geringwertigen Wirtschaftsgüter nun im Finanzhaushalt veranschlagt.
Die in der Jahresrechnung 2010 in Abgang gestellten Haushaltsreste oder nicht in Anspruch genommenen Investitionen im Haushaltsjahr 2010 wurden im Nachtragshaushalt 2011 in Höhe von ca. 2,5 Mio. € neu veranschlagt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Erster Beigeordneter der Stadt Prenzlau

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