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Beschlussvorlage 123/2011
Außerplanmäßige Ausgabe „Abriss Gemeindezentrum, Schornstein und Turnhalle Dedelow"

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Drucksache 123/2011 (22.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2011 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadterordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe zum Abriss des Gemeindezentrums, des Schornsteins und der Turnhalle im Ortsteil Dedelow in Höhe von 200.000 €. Der Abriss ist noch im Jahre 2011 zu realisieren.

Begründung

Das ehemalige Gemeindezentrum Dedelow steht seit Jahren leer, ein Großteil der dort angesiedelten Funktionen für das Gemeindeleben wurde in das ehemalige Schulgebäude umgesiedelt. Sämtliche Bestrebungen für eine Umnutzung waren erfolglos. Das Gebäude verschandelt das Dorfbild, zunehmender Vandalismus ist absehbar.
Der Schornstein am Heizhaus ist außer Betrieb. Er zerfällt zusehends, herabfallende Steine stellen eine Gefährdung für Kinder und Passanten dar.
Die Turnhalle ist seit der Schulschließung ebenfalls kaum noch in Betrieb und wurde zum Schluss nur noch durch die Feuerwehr, 2 Sportvereine und bei schlechtem Wetter von der Kita „Wunderland“ genutzt. Der Sanierungsbedarf ist immens und wird auf mindestens 300 T€ geschätzt. Die jährlichen Unterhaltungsaufwendungen betragen ca. 50.000 €. Die bisherigen Nutzungen können in der Turnhalle der Grabowschule sichergestellt werden. Für die temporären Nutzungen durch die Kita „Wunderland“ werden Möglichkeiten im ehemaligen Schulgebäude geschaffen. Eine gewerbliche Nachnutzung wurde zwar ins Auge gefasst, scheiterte jedoch am fehlenden Bedarf und ist aufgrund der umliegenden Wohnbebauung auch planungsrechtlich problematisch. Daher ist zur Einsparung der o. g. jährlichen Unterhaltungsaufwendungen der Abriss unausweichlich.
Der Ortsbeirat Dedelow hat in seiner Beratung am 05.10.2011 dem Abriss der drei genannten Baulichkeiten einstimmig zugestimmt. Er hat jedoch gleichzeitig gefordert, in den nächsten Jahren für den Ortsteil Dedelow eine zukunftsorientierte Perspektive zu entwickeln und die entstehenden Brachflächen so zu gestalten, dass die Lebensqualität im Ortsteil nicht weiter absinkt.
Diesem Auftrag wird sich die Verwaltung stellen und entsprechende Maßnahmen einleiten.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hoch- und Tiefbauamt

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