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Beschlussvorlage 106/2011
Festsetzung Höchstbetrag Kassenkredit

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Drucksache 106/2011 (21.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2011 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Höchstbetrag des Kassenkredites gemäß § 76 Abs. 2 BbgKVerf für das Haushaltsjahr 2012 und folgende Haushaltsjahre auf 4.300.000,00 € festzusetzen.

Begründung

Zur rechtzeitigen Auszahlung von Lieferungen und Leistungen kann die Stadt Prenzlau Kassenkredite aufnehmen, soweit dafür keine anderen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Nach der neuen Kommunalverfassung ist es möglich, außerhalb der jährlichen Haushaltssatzung einen Kassenkreditrahmen zu beschließen.
Falls eine Beschlussfassung zur jährlichen Haushaltssatzung erst im Februar erfolgt, ist somit die Stadtkasse ermächtigt, eine Kassenkreditaufnahme, falls notwendig, im Januar vorzunehmen. Der Beschluss soll über das Haushaltsjahr 2012 hinaus gelten.
Mit der Durchführung der Landesgartenschau im Jahre 2013, die aus EU-Mitteln finanziert wird, muss die Stadt Prenzlau, trotz der vorliegenden Zuwendungen vom Land, viele investive Maßnahmen vorfinanzieren. Die Einzahlungen aus den Zuwendungen erhält die Stadt nach dem Erstattungsprinzip. Es kann daher zu Liquiditätsengpässen kommen und eine Beschlussfassung zur Kassenkreditaufnahme ist notwendig.
Als Richtgröße kann dabei weiterhin die bisher geltende Genehmigungsgrenze von 1/6 der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit angesetzt werden.
Die Stadt liegt mit dem Betrag von 4.300.000,00 € unter dieser Grenze.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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