Anlage zur DS 108-2011 (14.3 KB)
Abschließende Beschlussfassung im Hauptausschuss am 10.10.2011 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Der Hauptausschuss beschließt den Sitzungskalender der Stadtverordnetenversammlung für das Kalenderjahr 2012 gemäß Anlage.
Anlagen:
Sitzungskalender 2012
Gemäß § 50 Abs. 1 und 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat der Hauptausschuss die Arbeiten der Ausschüsse aufeinander abzustimmen. Nach § 20 Abs. 3 Geschäftsordnung beschließt der Hauptausschuss den Sitzungskalender für das folgende Kalenderjahr.
Für das Jahr 2012 sind insgesamt 6 Stadtverordnetenversammlungen vorgesehen, die jeweils von 6 Sitzungen der Fachausschüsse und des Hauptausschusses vorbereitet werden sollen. Ebenfalls mit aufgenommen sind die Sitzungen des Ältestenrates.
Unbenommen von der Festsetzung des Sitzungskalenders 2012 bleibt das Recht der Stadtverordneten, zusätzliche Sitzungen des Hauptausschusses oder der SVV nach Maßgabe des § 34 BbgKVerf durchzuführen, bestehen.
Hauptamt