Abschließende Beschlussfassung im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales am 17.08.2011 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Zum Vertreter des Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales wird gewählt: _____________________
Gemäß § 43 (5) S. 8 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) kann der Ausschuss aus der Mitte seiner Mitglieder Stellvertreter wählen.
Wahlvorschläge:
a)
b)
c)
Hauptamt