Abschließende Beschlussfassung im Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung am 18.08.2011 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Zum Vertreter des Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung wird gewählt: ___________________________
Gemäß § 43 (5) S. 8 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) kann der Ausschuss aus der Mitte seiner Mitglieder Stellvertreter wählen.
Wahlvorschläge:
a)
b)
c)
Hauptamt