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Beschlussvorlage 98/2011
4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau

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Drucksache 98/2011 (35.7 KB)

Anlage zur DS 98-2011 (6.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2011 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage.

Anlagen:
4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau

Begründung

Durch die Neugestaltung des Marktberges und den damit verbundenen Bauarbeiten muss der bisherige amtliche Bekanntmachungskasten an der Kreuzung Friedrichstraße/ Marktberg, westlich Seite, 17291 Prenzlau, an dieser Stelle entfernt werden.

Um auch weiterhin amtliche Bekanntmachungen an einem gut zugänglichen Standort in Zentrumsnähe veröffentlichen zu können, ist als neuer Standort die Aufstellung des Bekanntmachungskasten an der Grenzlinie zwischen der Vincentstraße und dem Raiffeisenplatz (südliche Seite) vorgesehen.

Die offizielle Bezeichnung des neuen Standortes lautet: Vincentstraße/ Raiffeisenplatz (südliche Seite), 17291 Prenzlau.

Des Weiteren ist der § 10 a der Hauptsatzung zu streichen. Er ist insoweit gegenstandslos geworden, da keine weiteren Ortsteile gebildet und die damit verbundenen Ortsbeiräte erstmalig gewählt werden können.

Bei der nächsten Wahl des Ortsbeirates Alexanderhof ist dann das gleiche Wahlverfahren anzuwenden, welches für die anderen Ortsbeiräte gilt und auf die Regelungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) beruht.

Für eine Nachwahl des noch unbesetzten Ortsbeirates des Ortsteiles Güstow wären die Regelungen des § 10 a nicht anzuwenden. Hier wäre, wie bereits bezüglich des Ortsbeirates Schönwerder vollzogen, nach § 91 (4) Satz 5 BbgKWahlG zu verfahren.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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