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Beschlussvorlage 99/2011
Auswahlverfahren der Stadt Prenzlau für den Neuabschluss eines Gas-Konzessionsvertrages

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Drucksache 99/2011 (27.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2011 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, ab dem 01.02.2013 einen Gas-Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2032 mit:

1. der E.ON edis AG, Postfach 1443 in 15504 Fürstenwalde/Spree für die Ortsteile Blindow und Dauer und mit der Stadtwerke Prenzlau GmbH, Freyschmidtstraße 20 in 17291 Prenzlau für die Ortsteile Dedelow, Klinkow und Schönwerder
oder
2. mit der Stadtwerke Prenzlau GmbH, Freyschmidtstraße 20 in 17291 Prenzlau für die Ortsteile Blindow, Dauer, Dedelow, Klinkow und Schönwerder.

abzuschließen. 

Anlagen:
1- Musterkonzessionsvertrag/Konzessionsgebiet Stadt Prenzlau
2- Präsentation E.ON edis AG (nur Vors. SVV und Fraktionsvorsitzende)
3- Präsentation Stadtwerke Prenzlau GmbH (nur Vors. SVV und Fraktionsvorsitzende)
4- Entscheidungsmatrix
Die Anlagen sind nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Mit Mitteilungsvorlage DS: 168/2010 vom 04.01.2011 wurden die Stadtverordneten am 17.02.2011 über den Neuabschluss der Gas-Konzessionsverträge der Gemeinden Blindow, Dauer, Dedelow, Klinkow und Schönwerder zum 01.02.2013 in Kenntnis gesetzt. 

Die Stadt Prenzlau ist gemäß § 46 EnWG gesetzlich verpflichtet, spätestens zwei Jahre vor Auslaufen derartiger Verträge dies öffentlich bekannt zu machen, um allen Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit einzuräumen, sich um den Neuabschluss des Konzessionsvertrages zu bewerben. Dieser Bekanntmachungspflicht ist die Stadt Prenzlau mit einer entsprechenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 18.01.2011 nachgekommen. 

Innerhalb der festgelegten Bewerbungsfrist haben folgende Energieversorgungsunternehmen ihr Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages bekundet. 

     

1. E.ON edis AG 
2. Stadtwerke Prenzlau GmbH

Im weiteren Verfahren wurden die beiden Unternehmen von der Stadt Prenzlau aufgefordert, durch entsprechende Unterlagen ihre Eignung nachzuweisen. Dazu mussten u. a. folgende Dokumente vorgelegt werden: 

Handelsregisterauszug, Netzbetriebsgenehmigung, Geschäftsberichte der letzten 3 Jahre, Referenzen über die Durchführung von Konzessionsverträgen 

Weiterhin sollten die Unternehmen verbindlich erklären, ob sie bereit sind, den von der Stadt Prenzlau vorgesehenen Konzessionsvertrag, der auf der Grundlage des Musterkonzessionsvertrages des Städte- und Gemeindebundes Land Brandenburg, erarbeitet wurde, abzuschließen. Zusätzlich waren die Unternehmen aufgefordert weitere Verbesserungen zum Konzessionsvertrag anzubieten und mitzuteilen, ob die Bereitschaft besteht, eine Change-of-Control-Klausel in den Vertrag mit aufzunehmen. 

Die Change-of-Control-Klausel begründet für die Stadt Prenzlau ein Sonderkündigungs-recht für den Fall, dass das Energieversorgungsunternehmen während der Vertragslauf-laufzeit durch Eigentümerwechsel von jemand anderen beherrscht wird (Änderung des Mehrheitsgesellschafters bzw. Mehrheitsaktionärs). Die Change-of-Control-Klausel ist somit ein Instrument, das es der Stadt Prenzlau ermöglicht, über die rechtliche Identität des Konzessionsnehmers hinaus zusätzlich auch dessen wirtschaftliche Identität zu sichern. 

Im weiteren Verlauf des Verfahrens hatten die Unternehmen Gelegenheit, ihre Interessen-bekundung sowie mögliche Vertragsänderungen und zusätzliche Angebote im Rahmen einer Präsentation vorzutragen. Von dieser Möglichkeit haben beide Unternehmen (E.ON edis AG am 29.06.2011 und Stadtwerke Prenzlau GmbH am 30.06.2011) Gebrauch ge-macht. Die Präsentationen der Unternehmen wurden den einzelnen Fraktionsvorsitzen-den und dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung übergeben. 

Zum Abschluss des Verfahrens hatten die Unternehmen bis zum 27.06.2011 ein verbindliches, schriftliches Konzessionsvertragsangebot einzureichen bzw. den Musterkonzessionsvertrag der Stadt Prenzlau zu akzeptieren. 

Die Stadtwerke Prenzlau GmbH hat dieses Angebot am 26.05.2011 abgegeben. Die E.ON edis AG hat ihr Angebot am 27.06.2011 vorgelegt. Daraus ergibt sich, dass sich die E.ON edis AG nur auf die Ortsteile Blindow und Dauer beworben hat. Für alle Ortsteile liegt nur eine Bewerbung der Stadtwerke Prenzlau vor. 

Die Stadtwerke Prenzlau GmbH hat den von der Stadt Prenzlau vorgegebenen Musterkonzessionsvertrag mit der Change-of-Control-Klausel (Anlage 1) akzeptiert. 

Die E.ON edis AG hat neben dem verbindlichen Vertragsangebot einen weiteren Vertrag (Anlage 2) angeboten, der von dem Mustervertrag der Stadt abweicht. Die Change-of-Control-Klausel wird von der E.ON edis AG nicht akzeptiert, außerdem hält das Unternehmen an ihrem Vertragsangebot fest (nur die Ortsteile Blindow und Dauer).  

Im Ergebnis des beschriebenen Auswahlverfahrens wurden sämtliche Bewertungen der Bewerber und der Vertragsangebote in einer Entscheidungsmatrix (Anlage 4) zusammengefasst. Dabei wurden Kriterien für den Nachweis der Eignung, den Inhalt des Vertragsangebotes und Entscheidungskriterien für das öffentliche Interesse festgelegt und nach einem Punktesystem bewertet. Im Ergebnis dessen überwiegen aus Sicht der Stadtverwaltung die Argumente zur Vergabe der Gaskonzession an die Stadtwerke Prenzlau GmbH, zumal die Stadtwerke ein einheitliches und umfassendes Angebot für alle Ortsteile vorgelegt hat. 

Die Unternehmen erhalten in den Ausschüssen und in der Stadtverordnetenversammlung eine Redezeit von jeweils 5 bis 10 Minuten im öffentlichen Teil zum nochmaligen Sachvortrag. 

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften

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