Zur Kenntnisnahme im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales am 17.08.2011 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.1996 (Vorlage Nr. 2/877/I/10) wurde die Entscheidungsbefugnis über die Vergabe des Stadtwappens der Stadt Prenzlau dem Bürgermeister übertragen.
Dieser informiert den Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales über die getroffenen Entscheidungen.
Im Zeitraum vom 01.08.2010 bis zum 30.06.2011 wurde folgenden Antragstellern die Verwendung des Stadtwappens genehmigt:
Antragsteller Nutzung
Verlag W. Wächter GmbH Herstellung des Beiblattes zum Brandenburger Rotkreuz-Magazin, Regionalausgabe Uckermark-West
SPD-Ortsverein Prenzlau - Internetauftritt des SPD-Ortsverein Prenzlau und der SPD-Fraktion der Stadt Prenzlau
- Organisationspapiere des SPD-Ortsverein Prenzlau und der SPD-Fraktion der Stadt Prenzlau (z. B. Briefköpfe, Geschäftsordnungen, Organigramme)
- Publikationen der SPD-Fraktion der Stadt Prenzlau (z.B. Fraktionsmitteilungen)
- Publikationen und Werbematerialien des SPD-Ortsverein Prenzlau (z. B. Sonderausgaben der Parteizeitung (Stadtgebiet), die nichtkommerziellen Zwecken dienen
Ansichtskarten by D.S. Ansichtskartengestaltung gemäß dem vorgelegten Muster
Des Weiteren setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der erteilten Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens der Stadt Prenzlau an den SPD-Ortsverein Prenzlau ausdrücklich die Verwendung für ihre Wahlwerbung untersagt wurde.
Darüber hinaus wurde der Fraktion DIE LINKE.Prenzlau die Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens der Stadt Prenzlau vom 14.10.2008 teilweise widerrufen. Konkret bezieht sich der teilweise Widerruf auf die Nutzung des Wappens der Stadt Prenzlau für ihre Wahlwerbung, die somit mit sofortiger Wirkung versagt wurde.
Amt für Bildung, Kultur und Soziales