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Mitteilungsvorlage 93/2011
Kapazitätserweiterung von Kinderkrippenplätzen in der Berliner Straße 29

Downloads

Drucksache 93-2011 (27.2 KB)

Anlage 1 zur DS 93-2011 (18.3 KB)

Anlage 2 zur DS 93-2011 (37.9 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2011.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlagen:
Anlage 1 - Gegenüberstellung der Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren und der Betreuung in der Stadt Prenzlau
Anlage 2 - Entwicklung der Bevölkerung unter 15 Jahren in ausgewählten Landkreisen in Brandenburg

Begründung

Inhalt der Mitteilung:
Ab 01. August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Vertreter des Jugendamtes des Landkreises Uckermark haben diesbezüglich am 22.04.2010 ein Gespräch mit dem Leiter des Amtes für Bildung, Kultur und Soziales und der Sachgebietsleiterin Kita unter dem Aspekt geführt, ob die Stadt Prenzlau zusätzliche Betreuungsplätze bereitstellen könnte. Laut Aussage des Jugendamtes müssten in der Stadt Prenzlau, bei einer Geburtenrate von jährlich ca. 160 Kindern, ca. 250 - 300 Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden, um den Rechtsanspruch ab 2013 zu erfüllen.
Das Problem besteht jedoch darin, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden kann, wie viele Personensorgeberechtigte von diesem Recht Gebrauch machen werden. Offen ist, wie viele Kinder bis dahin wirklich geboren werden bzw. wie viele Kinder noch keine Betreuung in Anspruch genommen haben. Eine weitere Unbekannte ist die „Betreuungsprämie“ vom Bund, die die Personensorgeberechtigten erhalten sollen, wenn sie ihr Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr zu Hause betreuen. Tagespflege und alternative Betreuungsangebote, wie beispielsweise Spielkreise, Eltern-Kind-Zentren bzw. – gruppen kommen als unbekannte Faktoren hinzu.
Aus diesen Gründen ist es schwer planbar, wie groß die Nachfrage 2013 an Betreuungsplätzen sein wird.
Die Statistik über die Anzahl der Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren von 2006 – 2010 und die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in den Kita’s in Trägerschaft der Stadt Prenzlau, bei freien Trägern und der Tagespflege in der Stadt Prenzlau im gleichen Zeitraum und bei der gleichen Altersgruppe belegt, dass im Jahr 2006 durchschnittlich 22 % der Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren eine Betreuung in Anspruch nahmen und der prozentuale Anteil bis 2010 auf 31% stieg (siehe Anlage 1). Somit blieben im Jahr 2010 457 Kinder im genannten Alter (69%) ohne Betreuung in einer Betreuungseinrichtung.
Deshalb hat die Stadt Prenzlau dem Jugendamt des Landkreises Uckermark vorgeschlagen, ihre Möglichkeiten zur Kapazitätserweiterung im U 3 - Bereich bis 2013 zu prüfen und gegebenenfalls einen Fördermittelantrag im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 im Land Brandenburg (U 3–Förderung) zu stellen.
Vorgesehen war in diesem Zusammenhang der Umbau eines Teils des Hauses A der Oberschule mit Grundschulteil „ C. F. Grabow“, Berliner Straße 29, zum Kita-Bereich. Dort sollten 20 Krippen- und 20 Kindergartenplätze entstehen.
Der Fördermittelantrag an den Landkreis Uckermark gemäß o. g. Richtlinie wurde fristgerecht gestellt.
Der Ausbau zu einer Kindereinrichtung in der Berliner Straße 29 würde insgesamt 835.594,54 € kosten. Von den Gesamtkosten werden 435.809,73 € für den Krippenbereich benötigt (52,16% von den Gesamtkosten).
Von diesen 435.809,73 € für den Krippenbereich hat der Kreistag des Landkreises Uckermark am 15.06.2011 beschlossen, der Stadt Prenzlau 230.291,19 € als Förderung zur Verfügung zu stellen (53 % von den Kosten für den Krippenteil).
Der Eigenanteil der Stadt Prenzlau beläuft sich für den Krippenbereich auf 205.518,54€ (47% der Kosten) und 399.784,81€ für den Kindergartenbereich (100% der Kosten) und somit insgesamt auf 605.303,35 €.
Hinzu kommen Kosten für die Verlagerung eines Fachraumes (Zeichnen/Kunst) von Haus A in Haus B. Die Gesamtkosten können sich so bei insgesamt 900.000,- € bewegen.
Es zeichnet sich ab, dass ab dem Jahr 2020 ein starker Rückgang der Kinderzahlen eintreten wird. Bereits jetzt sind die Grabow-Grundschule sowie die Pestalozzi- Grundschule ab neuem Schuljahr nur noch einzügig in der ersten Klasse belegt. Wenn nur für 6-7 Jahre eine Investition von insgesamt 900.000,- € eingesetzt werden soll, und diese Kosten uns ca. 35 Jahre lang als Abschreibungen im doppischen Haushalt belasten, sollten Alternativlösungen gesucht werden. Die Verwaltung schlägt daher folgende Möglichkeit vor:
Ab 2013 können zusätzliche Krippenplätze in der Kita „Freundschaft“ bereitgestellt werden. Im Souterrain der Kita Freundschaft sind 3 Räume vorhanden, die durch die Modernisierung und Sanierung als Gruppenräume genutzt werden könnten. Eine Betreuung von 18 Krippenkindern kann erfolgen. Fehlen würden der Sanitärbereich und die Garderobe. Ein Sanitärbereich könnte in der jetzigen Küchennische (Wasser- und Abwasseranschlüsse sind vorhanden) im Souterrain und die Garderobe in einem Lagerraum entstehen.
Der Umbau zu einem Sanitärbereich (Größe ca. 15 Quadratmeter) würde ca. 13.125,00 € (875,00 € pro Quadratmeter) kosten. Für die Ausstattung der Möbel werden ca. 15.000 € pro Gruppenraum und Garderobe zugrunde gelegt. Insgesamt müsste für diese Maßnahme ein Betrag in Höhe von ca. 73.125 € zur Verfügung gestellt werden und die Änderung der Betriebserlaubnis beim Landesjugendamt sowie eine Baugenehmigung beim Landkreis Uckermark beantragt werden.
In der Kita „Kinderland“ befindet sich ebenfalls im Souterrain eine Gruppeneinheit, die für die Kinderbetreuung zur Verfügung steht. Dort sind Sanitär und Garderobe vorhanden. Durch die Nutzung dieser Gruppeneinheit könnten weitere 12 Kinder betreut werden.
Das heißt, dass die Stadt Prenzlau 30 zusätzliche Plätze für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren schaffen kann ohne den Ausbau des Hauses A in der Berliner Straße 29 und mit einer viel sparsameren Kostenvariante.
Nicht nur die Stadt Prenzlau allein hält Krippenplätze im Stadtgebiet vor. Die Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz richtet sich im übrigen nicht an die Gemeinde, sondern an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, den Landkreis Uckermark.
Es wird, wenn sich alle Personensorgeberechtigten für eine Krippenbetreuung entscheiden - unabhängig welche städtische Variante für den Ausbau der Krippenplätze für 2013 umgesetzt wird - Wartelisten in der Stadt Prenzlau geben.
Fazit: Aufgrund des hohen Eigenanteils beim Ausbau des Hauses A zum Krippen- und Kindergartenbereich; der vielen unbekannten Faktoren bei der Feststellung des realen Bedarfs an U 3-Plätzen und der nunmehr gefundenen kostengünstigeren Alternativen schlägt die Verwaltung vor, die weitere Entwicklung ständig zu analysieren, um den Ausbau von U 3-Plätzen in der Kita „Freundschaft“ und die Nutzung der Kita „Kinderland“ zu realisieren. Die vom Kreistag im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 im Land Brandenburg (U 3–Förderung) beschlossenen Mittel für die Stadt Prenzlau in Höhe von 230.291,19 € kann der Jugendhilfeausschuss noch im Rahmen seiner Prioritätenliste verteilen, denn eine Umverteilung dieser Fördermittel auf andere städtische Einrichtungen ist gemäß Beschlusslage des Landkreises Uckermark nicht möglich.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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