Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2011 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Bürgermeister wird beauftragt, bei Baumaßnahmen, zu denen ein Fördermittelantrag gestellt worden ist, mit der Bautätigkeit erst dann zu beginnen, wenn der endgültige Fördermittelbescheid vorliegt, eine korrekte Planung erarbeitet wurde und den Stadtverordneten vorgestellt wurde. Diese Regelung sollte nach Abschluss der direkten Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Landesgartenschau beginnen.
Erfahrungen mit – vor allem – letzten Baumaßnahmen haben gezeigt, dass erwartete Fördermittel nicht immer in voller Höhe zur Verfügung gestellt wurden bzw. Planungen für Baumaßnahmen Fehler aufwiesen. Durch diese unkalkulierbaren Risiken und angesichts der finanziellen Ausmaße der bereits laufenden Baumaßnahmen sowie mit Sicht auf den Haushalt und die Rücklage der Stadt Prenzlau sollten keine weiteren Baumaßnahmen mehr vorzeitig begonnen werden. Durch diesen Arbeitsablauf können die Stadtverordneten nach Vorlage des Fördermittelbescheides und Abwägung der finanziellen Aufwendungen (Eigenanteile) dann entscheiden, ob die Baumaßnahme umgesetzt werden soll oder nicht.
Fraktion DIE LINKE.Prenzlau