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Beschlussvorlage 83/2011
Entgeltordnung für die Benutzung von Sporthallen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 83-2011 (20.6 KB)

Anlage 1 zur DS 83-2011 (8.7 KB)

Anlage 2 zur DS 83-2011 (62.9 KB)

Anlage 3 zur DS 83-2011 (68.0 KB)

Anlage 4 zur DS 83-2011 (9.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2011 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entgeltordnung für die Benutzung von Sporthallen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.

Anlagen:
Anlage 1 Entgeltordnung für die Benutzung von Sporthallen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Anlage 2 Übersicht über Betriebskosten 2002
Anlage 3 Übersicht über Betriebskosten 2010
Anlage 4 Synopse zur Entgeltordnung für die Benutzung von Sporthallen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

Begründung

Die Entgeltordnung für die Benutzung von Sporthallen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau ist seit dem 24.07.2003 in Kraft.
Die zurzeit noch gültigen Entgelte sind auf der Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung 2002 ermittelt worden. Seitdem sind acht Jahre vergangen, in denen sich die um die Abschreibungen bereinigten Betriebskosten je nach Sporthalle verändert haben. Bei einigen Sporthallen, wie in der Artur-Becker-Grundschule oder der Diesterweg-Grundschule konnten durch bauliche Verbesserungen Einsparungen erreicht werden. Bei anderen Sporthallen, wie in der Oberschule mit Grundschulteil „C. F. Grabow“ konnten die Kosten erst nach einem Betriebsjahr näher bestimmt werden. Die Entwicklung der Kosten sind der Anlage 2 und 3 zu entnehmen. Deshalb wurde die Entgeltordnung überarbeitet.
Gleichzeitig sind in der Entgeltordnung ordnungspolitische Maßnahmen gegenüber den Nutzern der Sporthallen eingearbeitet worden, die sich nicht an Verträge oder Bewilligungsbescheide im Rahmen des Prenzlauer Profils halten bzw. Nutzungszeiten reservieren, die später nicht in Anspruch genommen werden oder diese eigenmächtig überziehen.
Die Änderungen sind in der Anlage 4 dargestellt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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