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Beschlussvorlage 82/2011
Entgeltordnung für die Benutzung des Uckerstadions in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 82-2011 (20.5 KB)

Anlage 1 zur DS 82-2011 (10.3 KB)

Anlage 2 zur DS 82-2011 (62.8 KB)

Anlage 3 zur DS 82-2011 (67.9 KB)

Anlage 4 zur DS 82-2011 (11.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2011 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entgeltordnung für die Benutzung des Uckerstadions in Trägerschaft der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.

Anlagen:
Anlage 1 Entgeltordnung für die Benutzung des Uckerstadions in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Anlage 2 Übersicht über Betriebskosten 2002
Anlage 3 Übersicht über Betriebskosten 2010
Anlage 4 Synopse zur Entgeltordnung für die Benutzung des Uckerstadions in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

Begründung

Die Entgeltordnung für die Benutzung des Uckerstadions in Trägerschaft der Stadt Prenzlau ist seit dem 24.07.2003 in Kraft.
Die zurzeit noch gültigen Entgelte sind auf der Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung 2002 ermittelt worden. Seitdem sind acht Jahre vergangen, in denen die um die Abschreibungen bereinigten Betriebskosten von 50.065,05 € im Jahr 2002 auf 82.915,49 € im Jahr 2010 stiegen. Das entspricht einer Betriebskostensteigerung von ca. 65 %.
Die Entwicklung der Kosten sind der Anlage 2 und 3 zu entnehmen. Aus der Anlage 3 ergibt sich auch der neue Stundensatz für das Uckerstadion in Höhe von 68,00 €. Unter diesem Aspekt wurde die Entgeltordnung entsprechend überarbeitet. Gleichzeitig sind in der Entgeltordnung ordnungspolitische Maßnahmen gegenüber den Nutzern des Uckerstadions eingearbeitet worden, die sich nicht an Verträge oder Bewilligungsbescheide im Rahmen des Prenzlauer Profils halten bzw. Nutzungszeiten reservieren, die später nicht in Anspruch genommen werden. Damit wird aber diese Nutzungszeit für andere Nutzer blockiert.
Die Änderungen sind in der Anlage 4 dargestellt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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