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Beschlussvorlage 62/2011
Satzung zur Beteiligung der Einwohner der Stadt Prenzlau (Einwohnerbeteiligungssatzung)

Downloads

Drucksache 62/2011 (21.8 KB)

Anlage 1 zur DS 62-2011 (11.3 KB)

Anlage 2 zur DS 62-2011 (12.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur Beteiligung der Einwohner der Stadt Prenzlau (Einwohnerbeteiligungssatzung).

Anlagen:
Anlage 1 - Einwohnerbeteiligungssatzung
Anlage 2 - Synopse zur Einwohnerbeteiligungssatzung

Begründung

Gemäß § 13 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beteiligt und unterrichtet die Gemeinde betroffene Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten.
Zu diesem Zwecke sind neben dem gesetzlich normierten Einwohnerantrag gemäß § 14 BbgKVerf , der Petition gemäß § 16 BbgKVerf sowie dem Bürgerbegehren/ Bürgerentscheid gemäß § 15 BbgKVerf anderweitige Formen der Einwohnerbeteiligung denkbar.
In § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau werden 3 Formen der Einwohnerbeteiligung benannt:
a) Einwohnerfragestunde
b) Einwohnerversammlung
c) Einwohnerunterrichtung.
§ 4 Abs. 2 der Hauptsatzung bestimmt, dass Einzelheiten zu diesen 3 Varianten a) bis c) der förmlichen Einwohnerbeteiligung in einer gesonderten Satzung zu regeln sind. Diesem Erfordernis wird mit beigefügter "Satzung zur Beteiligung der Einwohner der Stadt Prenzlau" (Anlage 1) Rechnung getragen.
Die Einwohnerbeteiligungssatzung vom 22.06.2009 wurde auf Initiative des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung in Abstimmung mit dem Bürgermeister überarbeitet. Die Änderungen sind in der Synopse (Anlage 2) dargestellt.
Zur besseren Lesbarkeit für die Einwohner wird auf eine Änderungssatzung verzichtet und die überarbeitete Satzung zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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