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Beschlussvorlage 58/2011
Beschluss zur Abgabe einer Stellungnahme der Stadt Prenzlau zum Entwurf 2011 Regionalplan/ sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“

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Drucksache 58/2011 (22.7 KB)

Anlage 1 zur DS 58-2011 (96.4 KB)

Anlage 2 zur DS 58-2011 (240.0 KB)

Anlage 3 zur DS 58-2011 (307.6 KB)

Anlage 4 zur DS 58-2011 (385.1 KB)

Anlage 5 zur DS 58-2011 (359.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verwaltung, eine Stellungnahme mit dem in Anlage 1 formulierten Wortlaut im Rahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf 2011 des Regionalplanes Sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“.an die Regionale Planungsstelle Uckermark-Barnim abzugeben.

Anlagen:
Anlage 1 - Stellungnahme Stadt Prenzlau
Anlage 2 - Festlegungstext zum Regionalplan
Anlage 3 - Darstellung Situation Dedelow, Klinkow/ Basedow, Güstow
Anlage 4 - Darstellung Situation Blindow, Dauer
Anlage 5 - Darstellung Situation Wollenthin, Bündigershof, Ewaldshof

Begründung

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat auf ihrer 23. Sitzung am 10. März 2011 den Entwurf 2011 des Regionalplanes Sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ bestätigt und die Eröffnung des Verfahrens zur Behördenbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfes des sachlichen Teilplans einschließlich des Umweltberichtes beschlossen (Beschluss Nr. 01/2011). Der Regionalplan liegt für die Dauer von 3 Monaten vom 11.04.2011 bis 14.07.2011 u. a. beim Landkreis Uckermark, Dez. I, Amt für Kreisentwicklung, Wirtschaftliche Infrastruktur und Tourismus aus.
Ein Exemplar der Auslegungsunterlagen kann bei der Stadt Prenzlau im Sachgebiet Stadtplanung eingesehen werden.
Der Entwurf wurde bereits in den gemeinsamen Ortsbeiratssitzungen Klinkow/ Güstow sowie Blindow/ Dauer öffentlich vorgestellt.
Noch fehlende berührte Ortsbeiräte werden bis zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung beteiligt. Anders lautende Ergebnisse, als in Anlage 1 für die Stadt Prenzlau und ihre Ortsteile dargestellt, werden ggf. nachgereicht.
Die Beratung und Beschlussfassung in den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung in dieser Beratungsfolge ist aufgrund der Einhaltung der Beteiligungsfrist unabdingbar.
Aufgrund der umfangreichen Beteiligungsunterlagen und diffizilen Situationsdarstellung wird auf die Beibringung weiterer Anlagen verzichtet und durch den Zweiten Beigeordneten, Herrn Dr. Heinrich, zu den Terminen eine Bildschirmpräsentation zur Verdeutlichung gezeigt.
Grundsätzlich sind die dargestellten Ziele der Raumordnung im vorliegendem Regionalplan für den Bereich Windnutzung verbindliche Vorgaben mit textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, die keiner Abwägung mehr zugänglich und von öffentlichen Stellen, wie die Stadt Prenzlau, zu beachten sind.
Daher wird die Einflussnahme und die Regulierungsmöglichkeit durch die Stadt Prenzlau auf den Regionalplan eingeschränkt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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