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Beschlussvorlage 55/2011
Regelung des ruhenden Verkehrs im Innenstadtbereich

Downloads

Drucksache 55-2011 (21.9 KB)

Anlage 1 zur DS 55-2011 (3.5 KB)

Anlage 2.1 zur DS 55-2011 (641.6 KB)

Anlage 2.2 zur DS 55-2011 (535.9 KB)

Anlage 3 zur DS 55-2011 (11.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Regelung des ruhenden Verkehrs im Innenstadtbereich“ entsprechend der Anlagen 1, 2.1 und 2.2.

Anlagen:
Anlage 1 - Regelung des ruhenden Verkehrs im Innenstadtbereich
Anlage 2.1 und 2.2 - Übersichtskarten
Anlage 3 - Übersicht innenstadtrelevante Parkplätze vor und nach den geplanten Baumaßnahmen

Begründung

Die Parkraumbewirtschaftung dient der Steuerung des ruhenden Verkehrs. Der zur Verfügung stehende und für den Zweck des Parkens ausgebaute öffentliche Raum soll optimal ausgelastet und dem Bedarf an Stellplätzen für die verschiedenen Nutzungsziele gerecht werden. Das sind die Bereitstellung von Parkraum für Gewerbetreibede und Anwohner der Innenstädte, die Bereitstellung von Parkplätzen für touristische Nutzer sowie die Atraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch ein ausreichendes Parkplatzangebot. Die Parkraumbewirtschaftung ermöglicht der Kommune die Steuerung der Parkplatznachfrage durch zeitliche Begrenzung bzw. Gebührenerhebung.
Die in Anlage 1 benannten Parkflächen sind vorerst in das Konzept zur Parkraumbewirtschaftung einbezogen worden, wobei aus folgenden Gründen die Variante der Parkzeitbegrenzung mit Parkuhr gewählt wurde:
Alle benannten Parkplätze wurden bzw. werden mit Fördermitteln errichtet, davon etwa die Hälfte mit EU-Mitteln. Im Falle einer Parkraumbewirtschaftung durch Parkscheinautomaten sind bei den mit EU-Mitteln finanzierten Parkplätzen die zu erwartenden Einnahmen bis zum Ende der Zweckbindungsfrist ( 2022 bzw. 2026) bereits im Vorfeld zu ermitteln und in einem Betrag zurückzuzahlen.
Aufgrund der Vielzahl der Investitionen bis 2013/2014 ist die Stadt derzeit finanziell nicht in der Lage die erhaltenen EU-Mittel zurückzuzahlen. Aus diesem Grund ist vorgesehen das Parkraumbewirtschaftungskonzept 2013 weiterführend zu behandeln.
Der Vorlage ist als Anlage 3 informativ eine Übersicht der Anzahl der innenstadtrelevanten Parkplätze zum jetzigen Zeitpunkt und nach Abschluss der geplanten Baumaßnahmen beigefügt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hoch- und Tiefbauamt

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