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Beschlussvorlage 45/2011
Weitere Übernahme von Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde

Downloads

Drucksache 45/2011 (22.8 KB)

Anlage 1 zur DS 45/2011 (60.2 KB)

Anlage 2 zur DS 45-2011 (15.5 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, vorbehaltlich der Verabschiedung des „Gesetzes zur weiteren Flexibilisierung von landesrechtlichen Standards in den Kommunen“ im Landtag, die weitere Übernahme der Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde nach § 8 a des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes - BbgStEG gemäß Anlage 1.

Anlagen:
Anlage 1 - Gesetzentwurf für ein Gesetz zur weiteren Flexibilisierung von landesrechtlichen Standards in den Kommunen
Anlage 2 - detaillierte Kostendarstellung für den beantragten Zeitraum

Begründung

Am 21.06.2006 verabschiedete der Landtag Brandenburg das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Erprobung der Abweichung von landesrechtlichen Standards in Kommunen des Landes Brandenburg. Dieses enthielt im Artikel 1 unter § 5 BbgStEG die Möglichkeit zur versuchsweisen Übernahme der Zuständigkeit der unteren Straßenverkehrsbehörde.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2007 (DS 184/2007) wurde die Zuständigkeitsübertragung der unteren Straßenverkehrsbehörde auf die Stadt Prenzlau befürwortet.
Die Aufgabenübertragung durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft erfolgte auf die Stadt Prenzlau zum 01.12.2007 (siehe Amtsblatt für Brandenburg Nr. 46 vom 21.11.2007). Seither wurde dieses Versuchsprojekt von der Technischen Hochschule Wildau (TH Wildau) wissenschaftlich begleitet, um ein objektives Ergebnis hinsichtlich der oben beschriebenen Aufgabenwahrnehmung zu erzielen. Da das bisherige BbgStEG am 01.09.2011 außer Kraft tritt und der wissenschaftliche Abschlussbericht bis dahin nicht endgültig abgeschlossen sein wird, wurde in der Änderung des BbgStEG eine Übergangsvorschrift unter § 8 a eingefügt. Nach dieser können die bisherigen Versuchskommunen auf Antrag die straßenverkehrsbehördlichen Aufgaben weiterhin bis zum 30.06.2012 wahrnehmen.
Die bisherige Aufgabenwahrnehmung kann seitens der Stadt Prenzlau als sehr positiv bewertet werden. Die Ziele zur Verringerung des Aufwandes für Antragsteller, zur Verkürzung der Wege sowie zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten durch die Ortskenntnis und Ortsnähe konnten erfolgreich umgesetzt werden. Hierzu erhielt die Stadt Prenzlau seitens verschiedener Firmen, Institutionen und Bürger positive Resonanz.
Bis zur endgültigen Auswertung der Ergebnisse durch die TH Wildau und Entscheidung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die zukünftige Zuständigkeitsregelung ist es unabdingbar, die Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde weiterhin wahrzunehmen, um auch in der Übergangszeit eine einheitliche Verfahrensweise zu garantieren.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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