Anlage 1 zur DS 33-2011 (60.9 KB)
Anlage 2 zur DS 33-2011 (2.7 MB)
Anlage 3 zur DS 33-2011 (6.2 MB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 14.04.2011 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan E II „Alter Feldflugplatz“ wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.
2. Der Bebauungsplan E II „Alter Feldflugplatz“ mit Planzeichnung und Festsetzungen wird zur Satzung erhoben (Anlage 2). Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird gebilligt.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsbericht
Anlage 2: Planzeichnung Bebauungsplan E II „Alter Feldflugplatz“, Stand 14.03.2011
Anlage 3: Begründung und Umweltbericht, Stand 14.03.2011; artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch hat die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
Da die 5. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Prenzlau der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde bedarf, kann der Bebauungsplan E II erst mit Rechtswirksamkeit der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung öffentlich bekannt gemacht, und somit rechtswirksam, werden.
Sachgebiet Stadtplanung