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Beschlussvorlage 32/2011
Feststellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 32/2011 (20.3 KB)

Anlage 1 zur DS 32-2011 (30.1 KB)

Anlage 2 zur DS 32-2011 (1.0 MB)

Anlage 3 zur DS: 32-2011 (985.5 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 14.04.2011 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.
2. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau wird festgestellt (Anlage 2) und die Begründung gebilligt (Anlage 3).

Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsbericht
Anlage 2: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Stand 14.04.2011
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Stand 14.04.2011

Begründung

Da der Bebauungsplan E II „Alter Feldflugplatz“ nicht aus dem bestehenden Flächennutzungsplan (FNP, Stand 10/2001) entwickelt werden konnte, musste parallel zum Verfahren zum Bebauungsplan ein FNP-Änderungsverfahren durchgeführt werden.
Die Flächennutzungsplanänderung ist durch die Stadtverordnetenversammlung festzustellen.
Die Flächennutzungsplanänderung bedarf gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann erst mit Rechtswirksamkeit der Genehmigung des FNP öffentlich bekannt gemacht, und somit rechtswirksam, werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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