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Beschlussvorlage 31/2011
Städtebaulicher Vertrag für den Bebauungsplan E II „Alter Feldflugplatz“ der Stadt Prenzlau

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Drucksache 31/2011 (20.9 KB)

Anlage zur DS 31-2011 (3.6 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 14.04.2011 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Der gemäß § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende städtebauliche Vertrag für den Bebauungsplan E II „Alter Feldflugplatz“ zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer, und dem Vorhabenträger juwi Solar GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, vertreten durch die jeweils einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Lars Falck oder Bernd Schappert, wird bestätigt.

Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag Stand 11.03.2011

Begründung

Die Gemeinde kann zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch einen Vorhabenträger gemäß § 11 Absatz 1 Baugesetzbuch städtebauliche Verträge schließen.
Zur Förderung und Sicherung der mit dem Bebauungsplan E II „Alter Feldflugplatz“ verfolgten Ziele wird mit dem Vorhabenträger, der juwi GmbH, ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Dieser regelt im Wesentlichen die fristgemäße Herstellung und den Rückbau einer Freiflächenphotovoltaikanlage sowie die Herstellung, Pflege und Überwachung der grünordnerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.
Die außerhalb des Geltungsbereiches befindlichen städtischen Ausgleichsflächen werden als Optionsflächen an den Vorhabenträger verpachtet und vertraglich gesichert. Diese müssen ggf. innerhalb der Vertragslaufzeit von 25 Jahren nach Vertragsunterzeichnung in Anspruch genommen werden, soweit im Rahmen der 5-jährigen Umweltüberwachung weitere Kompensationsmaßnahmen erforderlich und seitens der Umweltbehörden vorgeschrieben werden. Mit dem Ende der Vertragslaufzeit gehen diese Flächen an die Stadt Prenzlau zurück.
Die Übernahme der Kosten für die Planungs- und Vermessungskosten wurden in einem Kostenübernahmevertrag separat geregelt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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