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Mitteilungsvorlage 30/2011
Betreibung Bürgerhaus

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Drucksache 30/2011 (21.3 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 14.04.2011.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Begründung

Inhalt der Mitteilung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.02.2001 (Vorlage 3/814/BM - „Soziale Stadt“) beschlossen, die Betreibung des Bürgerhauses an die IG Frauen Prenzlau e. V. zu übertragen.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, einen entsprechenden Vertrag zwischen den IG Frauen Prenzlau e. V. und der Stadt Prenzlau zu schließen. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sah keine Befristung des Vertrages vor. Der Vertrag wurde am 17.09.2001 zwischen beiden Parteien geschlossen, jedoch mit einer Befristung von fünf Jahren und einer einmaligen Option von weiteren fünf Jahren.
Da die Option durch die IG Frauen Prenzlau e. V. in Anspruch genommen wurde, erfolgte am 14.11.2006 ein Änderungsvertrag, der am 31.12.2011 ausläuft.
Die Stadt Prenzlau zahlt jährlich einen Zuschuss für die Betriebskosten in Höhe von 30.500,00 € und für die Personalkosten in Höhe von 27.000,00 €.
Die Verwaltung beabsichtigt, angesichts der guten Erfahrung mit der jetzigen Betreiberin, den Betreibervertrag für das Bürgerhaus erneut, jedoch unbefristet ab 01.01.2012 fortzusetzen. Positiv wirkt sich auch aus, dass die Betreiberin des Bürgerhauses gleichzeitig auch die Betreiberin des angrenzenden Jugendhauses „Puzzle“ ist und dadurch erhebliche Synergieeffekte entstehen. Hier ist der Betreibervertrag auf unbefristete Zeit geschlossen.
Eine Übernahme des Bürgerhauses in die Verantwortung der Stadt würde zusätzliche Personalkosten bedingen, da bei einer Öffnungszeit von 12 - 14 Stunden am Tag mindestens drei Stellen notwendig wären.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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