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Beschlussvorlage 20/2011
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Amt Brüssow, Amt Gerswalde, Amt Gramzow, Gemeinde Nordwestuckermark, Gemeinde Uckerland und der Stadt Prenzlau zur interkommunalen Kooperation im Rahmen des Förderprogramms „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“

Downloads

Drucksache 20-2011 (24.7 KB)

Anlage 1 zur DS 20-2011 (160.7 KB)

Anlage 2 zur DS 20-2011 (254.2 KB)

Anlage 3 zur DS 20-2011 (222.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 17.02.2011 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Kooperation im Rahmen des Förderprogramms „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“.

Anlagen:
1. öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2. Interessenbekundung
3. Zuwendungsbescheid

Begründung

Grundlage der Vereinbarung ist die interkommunale Kooperation zur Umsetzung des Zuwendungsbescheides KLS/73/006/2010 vom 14.12.2010 des Landesamtes für Bauen und Verkehr (Anlage 3). Die o.g. Gebietskörperschaften haben 2010 beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) eine Interessenbekundung abgegeben (Anlage 2), um ihre interkommunale Zusammenarbeit zu vertiefen und hierzu durch das Förderprogramm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ (KLS) unterstützt zu werden.
Das MIL und LBV haben aus über 25 landesweiten Bewerbungen ca. 5 Interessenbekundungen ausgewählt, darunter die der o.g. Gebietskörperschaften. In Auswertung der eingereichten Unterlagen hat das MIL entschieden, in einem ersten Schritt den Mittelbereich Prenzlau (incl. Amt Gerswalde) zunächst begrenzt für das Programmjahr 2010 (Abwicklung 2011) in das Bund-Länder-Programm KLS aufzunehmen, um den Gemeinden des Mittelbereiches die Möglichkeit zu eröffnen, die innerhalb der Bewerbung dargestellte überörtliche Zusammenarbeit durch die Qualifizierung eines gemeinsamen Entwicklungskonzeptes auf eine breitere konzeptionelle Basis zu stellen.
In einem ersten Schritt soll nunmehr für den „Untersuchungsbereich Mittelbereich Prenzlau“ ein zwischen den Netzwerkgemeinden verbindlich abgestimmtes integriertes Entwicklungskonzept bzw. eine Strategie mit überörtlicher Zielsetzung erarbeitet werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten für diese Konzepterarbeitung betragen 30.000.- €, der kommunale Mitleistungsanteil, der von allen Netzwerkgemeinden zu gleichen Teilen getragen wird (siehe § 2 dieser Vereinbarung) beträgt dabei 10.000.- €, die Förderung 20.000.- €.
Die Hauptverwaltungsbeamten der Netzwerkgemeinden haben sich im Zuge der Interessenbekundung darauf verständigt, dass die Stadt Prenzlau im Außenverhältnis als Antragsteller für die beteiligten Ämter und Gemeinden auftritt. Die Stadt ist Empfänger der Zuwendung, verantwortlich für die Bewirtschaftung und Weitergabe der Mittel, für die organisatorische Umsetzung der Maßnahme sowie die Nachweisführung der eingesetzten Städtebauförderungsmittel.
Die Vereinbarung dient der Regelung der Zuständigkeiten bei der Erfüllung des Zuwendungszweckes.
Die beteiligten Netzwerkkommunen legen dabei ausdrücklichen Wert auf die Feststellung, dass diese interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen des Förderprogramms KLS keinen Vorgriff auf etwaige künftige Gemeindegebietsreformen oder – Zusammenschlüsse darstellt und die beteiligten Gemeinden und Ämter sowie deren politische Vertretungen in ihren Entscheidungen zu künftigen Gemeindestrukturen in keiner Weise bindet. Die Zusammenarbeit im Programm KLS soll lediglich die interkommunale Zusammenarbeit vertiefen, Synergien heben und schlüssig nachweisen, welche Vorhaben zur Sicherung der Daseinsvorsorge in den beteiligten Kommunen langfristig erforderlich sind und im überörtlichen Kontext auch nachhaltig vor dem Hintergrund des demographischen Wandels tragfähig sind.
Das Entwicklungskonzept ist so zügig zu erarbeiten, dass die Netzwerkkommunen vor Abgabe des Förderungsfortsetzungsantrages zum 30. September 2011 (für die Folgejahre) hierüber verbindliche Entscheidungen treffen können. Angesichts des erforderlichen Interessenbekundungsverfahrens zur Vergabe der Planungsleistung sowie der Notwendigkeit, das Konzept bis zur Sitzungsfolge August/September 2011 zu erarbeiten und der SVV zur Beschlussfassung vorzulegen, besteht eine hohe Dringlichkeit zum Abschluß der Vereinbarung.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Zweiter Beigeordneter der Stadt Prenzlau

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