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Beschlussvorlage 16/2011
Änderung Stellenplan 2011

Downloads

Drucksache 16/2011 (22.5 KB)

Anlage 1 zur DS 16-2011 (20.4 KB)

Anlage 2 zur DS 16-2011 (142.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 14.04.2011 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Stellenplans 2011, Teil 1- Gesamtübersicht - und - Stellengliederung - Abschnitt B gemäß Anlage.

Anlagen:
1. Änderung Stellenplan 2011
Übersicht Stadtforstflächen

Begründung

Seit 01.01.1994 wird die Bewirtschaftung des Prenzlauer Stadtforstes über einen Dienstleistungsvertrag mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) durch den dort beschäftigten Forstbeamten Jens Rackelmann betreut (Gesamtkosten ca. 32.000,00 €).
Mit Wirkung vom 01.04.2011 wird seitens des Landes Brandenburg die Forstreform in Kraft gesetzt, bei der zukünftig eine Trennung zwischen den hoheitlichen und den wirtschaftlichen Aufgaben erfolgen soll.
Der LFB hat in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass die derzeitige Beförsterungsstruktur für den Stadtwald (insgesamt 1.500 ha) zukünftig nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Der Stadtforst wird in zwei Zuständigkeitsgebiete (Birkenhainer Stadtforstteil - Oberförsterei Boitzenburg; Buchholzer Stadtforstteil - Oberförsterei Milmersdorf) mit unterschiedlicher personeller Betreuung, also jeweils einem Revierförster, aufgeteilt.
Diese Zersplitterung der Waldfläche auf zwei Revierbereiche mit zwei Förstern gab es schon vor der derzeitigen Struktur mit einem Förster. Dies war einer der Hauptgründe für die vor acht Jahren erfolgte Umstrukturierung mit dem Erfolg der ernorm verbesserten Wirtschaftlichkeit des Prenzlauer Stadtforstes zu einem der wirtschaftlichsten Kommunalwälder in ganz Brandenburg.
Um diesen Erfolg nicht zu gefährden wird beabsichtigt, die Bewirtschaftung des Prenzlauer Stadtforstes zukünftig komplett in eigener Regie fortzuführen.
Der LFB hat seine Zustimmung zur Abgabe von Personal signalisiert.
Das Beamtenkonzept für die Stadt Prenzlau sieht im Bereich Forst für die nach dem Waldgesetz Brandenburg zu erfüllenden hoheitlichen Aufgaben bereits einen Forstbeamten vor.
Da der Stellenplan 2011 bislang keine Stelle für einen Revierförster beinhaltet, muss für eine Personalübernahme bzw. Neueinstellung deshalb erst die stellenplanmäßige Voraussetzung geschaffen werden.
Für die beabsichtigte Personalübernahme von der LFB ist eine Beamtenstelle (A 11) des gehobenen Dienstes in der Laufbahn Forstwissenschaftlicher Dienst einzurichten.
Gem. § 9 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) bedarf eine nachträgliche Änderung des Stellenplanes des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung.
Ein Nachtragshaushalt ist auf Grund der Stellenplanänderung nicht erforderlich.
Die Mittel für die Personalkosten in Höhe von ca. 42.000,00 € werden durch Einsparungen beim Dienstleistungsvertrag (Produktkonto: 55501.5241000 – Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen) bereitgestellt. Die Personalausgaben sind in 2011 über eine außerplanmäßige Ausgabe auf den Produktkonten 55501.5011000; 55501.5021000 und 55501.5031000 umzusetzen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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