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Mitteilungsvorlage 12/2011
Haushaltssperre im Haushaltsjahr 2011

Downloads

Drucksache 12/2011 (21.0 KB)

Anlage zur DS 12-2011 (7.8 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 17.02.2011.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlagen:
Übersicht der gesperrten Haushaltsansätze

Begründung

Inhalt der Mitteilung:
Gemäß § 71 (1) BbgKVerf hat der Kämmerer die Inanspruchnahme von Aufwands- oder Auszahlungsansätzen und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren, wenn es die Entwicklung der Erträge und Einzahlungen oder der Aufwendungen und Auszahlungen erfordert.
Obwohl der Haushaltsplan 2011 unter Beachtung strengster Sparsamkeitsprinzipien und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten aufgestellt worden ist, kann der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt aus den laufenden Erträgen des Jahres 2011 nicht erreicht werden. Aus diesem Grund hat der Kämmerer mit Wirkung vom 03.01.2011 eine Haushaltssperre für die in der Anlage aufgeführten Haushaltsansätze des Ergebnishaushaltes ausgesprochen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur Auszahlungen getätigt werden, zu denen die Stadt Prenzlau gesetzlich und vertraglich verbindlich verpflichtet ist. Alle Mitarbeiter sind zum sparsamen Einsatz der Mittel aufgefordert.
Nicht aufgeführte Haushaltsansätze sind von der Sperre ausgenommen.
Anträge zur Aufhebung der Haushaltssperre können schriftlich an die Kämmerei gestellt werden. Über die Freigabe der Mittel entscheidet der Kämmerer. Die Anträge sind aussagefähig zu begründen, insbesondere ist die Unabweisbarkeit der Maßnahme darzustellen.
Die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen bleiben von der Haushaltssperre unberührt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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