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Beschlussvorlage 11/2011
Beschluss über den Erlass einer Baumschutzsatzung

Downloads

Drucksache 11/2011 (21.7 KB)

Anlage zur DS 11-2011 (17.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 17.02.2011 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Erlass der in der Anlage beigefügten Baumschutzsatzung für die Stadt Prenzlau.

Anlagen:
Entwurf Baumschutzsatzung

Begründung

Die Verordnung über die Erhaltung, Pflege und den Schutz von Bäumen im Land Brandenburg ( Brandenburgische Baumschutzverordnung – BbgBaum SchV) wurde mit Wirksamkeit vom 29.Juni 2004 nur für den Zeitraum bis zum 31.12.2009 in Kraft gesetzt. Am 21. Dezember 2009 wurde eine einjährige Verlängerung beschlossen.
Somit ist die derzeit bestehende Brandenburgische Baumschutzverordnung zum 31.12.2010 außer Kraft getreten.
Seit dem 01.01.2011 sind durch den Status des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes nur ausgewiesene Schutzgebiete, wie Nationalparks oder Landschaftsschutzgebiete, ausgewiesene Biotope wie Streuobstwiesen oder Trockenrasen, Nist- und Brutstätten sowie Alleen geschützt.
Einzelbäume, die den oben aufgeführten Schutzgebieten nicht unterliegen, können entfernt werden.
Aus naturschutzrechtlichen Gründen sind Baumfällungen vom 01.März bis zum 30.September eines Jahres nicht erlaubt, jedoch vom 1. Oktober bis zum 28. Februar ohne Schutzstatus möglich.
Für die Stadt Prenzlau und deren Ortsteile bedeutet dies, dass jegliche Fällungen von Bäumen außerhalb von Alleen, Streuobstbeständen und dem Landschaftsschutzgebiet „Unteruckersee“ in Verantwortung des Eigentümers liegen.
Im Interesse der Erhaltung und Pflege des Baumbestandes ist eine Unterschutzstellung von Einzelbäumen erforderlich. Auf der Grundlage einer Satzung können die Notwendigkeit von Fällungen geprüft und angemessene Ausgleichpflanzungen beauflagt werden.
Mit Inkrafttreten der Satzung besteht die Möglichkeit, schnelle Entscheidungen durch kurze Wege und Kenntnisse der Örtlichkeit zu treffen sowie bürgerfreundliche Nähe auszuüben.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften

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