Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 17.02.2011 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "PV-Anlage – Flugplatz Dedelow“ der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dedelow wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "PV-Anlage – Flugplatz Dedelow“ der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dedelow mit Planzeichnung und Festsetzungen wird zur Satzung erhoben (Anlage 2). Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird gebilligt.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsbericht
Anlage 2: vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Anlage – Flugplatz Dedelow“ der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dedelow, Stand 11.01.2011
Anlage 3: Begründung VBP und Umweltbericht, Stand 11.01.2011
Der Ortsbeirat und die Bürger des Ortsteils Dedelow wurden umfassend im Verfahren beteiligt. Der Ortsbeirat stimmte der Durchführung des Vorhabens zu.
Da die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde bedarf, kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan erst mit Rechtswirksamkeit der Genehmigung des FNP öffentlich bekannt gemacht und somit rechtswirksam werden.
Sachgebiet Stadtplanung