Anlage zur DS 4-2011 (369.2 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 17.02.2011 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungsvertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "PV-Anlage – Flugplatz Dedelow“ zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Hendrik Sommer, und dem Vorhabenträger SQuadrat Dedelow GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 41, 59929 Brilon, vertreten durch den vertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Christian Abeler, wird bestätigt.
Anlagen:
Durchführungsvertrag
Zur Sicherung der Durchführung des Vorhabens ist im Zusammenhang mit der Satzung über einen Vorhaben- und Erschließungsplan der Abschluss eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB erforderlich. Dieser regelt im Wesentlichen die fristgemäße Herstellung der privaten Erschließungsanlagen sowie die Herstellung, Pflege und Überwachung der grünordnerischen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Daneben sichert er den erforderlichen Rückbau, soweit nicht der Grundstückseigentümer nachweislich auf den Rückbau der Anlage nach Fristablauf (20 Jahre + Jahr der Inbetriebnahme) verzichtet.
Sachgebiet Stadtplanung