Anlage 1 zur DS 2-2011 (49.5 KB)
Anlage 2 zur DS 2-2011 (685.7 KB)
Anlage 3 zur DS 2-2011 (10.0 MB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 17.02.2011 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß 1. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt.
2. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau wird festgestellt (Anlage 2) und die Begründung gebilligt (Anlage 3).
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsbericht
Anlage 2: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Stand: 10.01.2011
Anlage 3: Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Stand: 10.01.2011
Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan Prenzlau „PV-Anlage Erdstoffdeponie an der B 109 in Prenzlau" nicht aus dem bestehenden Flächennutzungsplan (FNP, Stand 10/2001) entwickelt werden konnte, musste parallel zum Verfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein FNP-Änderungsverfahren durchgeführt werden.
Die Flächennutzungsplanänderung ist durch die Stadtverordnetenversammlung festzustellen.
Die Flächennutzungsplanänderung bedarf gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann erst mit Rechtswirksamkeit der Genehmigung des FNP öffentlich bekannt gemacht und somit rechtswirksam werden.
Sachgebiet Stadtplanung